Tödlicher Hundeangriff: Naarn trauert um joggende 60-Jährige!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Gedenkstein für tragisch verstorbene Joggerin in Naarn, Hundehaltung in Frage gestellt – neue Gesetzgebung notwendig?

Gedenkstein für tragisch verstorbene Joggerin in Naarn, Hundehaltung in Frage gestellt – neue Gesetzgebung notwendig?
Gedenkstein für tragisch verstorbene Joggerin in Naarn, Hundehaltung in Frage gestellt – neue Gesetzgebung notwendig?

Tödlicher Hundeangriff: Naarn trauert um joggende 60-Jährige!

Heute wurde in Naarn (Oberösterreich) ein Gedenkstein für eine 60-jährige Joggerin errichtet, die im Oktober 2023 von drei American Staffordshire Terriern getötet wurde. Der tragische Vorfall ereignete sich während ihres Laufes, und trotz der schnell eingeleiteten Rettungsmaßnahmen konnte der Notarzt nur noch den Tod der Frau feststellen, nachdem der Hund, der den tödlichen Angriff ausführte, sofort eingeschläfert wurde. Die beiden anderen Hunde, „Cooky“ und „Peanut“, wurden vorerst in einer Einrichtung in Niederösterreich untergebracht, während die ehemalige Halterin der Hunde ihre Wohnsituation ändern musste und von Bezirk Perg nach Bezirk Freistadt umzog. Die zuständigen Behörden hatten daraufhin entschieden, dass die Halterin ihre Hunde nicht mehr behalten dürfe.

Im Frühjahr 2025 erging das endgültige Verbot zur Hundehaltung durch den Bürgermeister, und die Bezirkshauptmannschaft entzog der Halterin das Eigentum an den Hunden. Ihr Antrag auf Herausgabe wurde abgelehnt, und die schmerzlose Tötung der Tiere wurde angeordnet. Der Grund für diese Maßnahme war die Feststellung der besonderen Gefährlichkeit der Hunde, da im konkreten Fall schwere Verletzungen festgestellt wurden, die zur Todesursache der Joggerin führten. Die Halterin versuchte, dieser Entscheidung entgegenzutreten und argumentierte, dass das neue Hundehaltegesetz von 2024 nicht anwendbar sei. Ihr Antrag auf eine neue „Gefährlichkeitsuntersuchung“ der Hunde und die Behauptung, die Tiere seien bereits an einen Hundetrainer abgegeben worden, wurden vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Reaktionen und Folgen des Vorfalls

Die tragischen Ereignisse haben nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen, sondern auch eine heftige Debatte über die Hundehaltung in Oberösterreich ausgelöst. Am Montag, dem Tag nach dem tödlichen Vorfall, haben die Besitzerinnen des American Staffordshire Terriers, der mit der Joggerin unterwegs war, entschieden, alle ihre Hunde freiwillig abzugeben. Dies schloss vier weitere Hunde und sieben Welpen ein. Der Bürgermeister von Naarn, Martin Gaisberger (ÖVP), bekräftigte, dass die Hunde am Dienstagabend abgeholt wurden, doch die Bezirkshauptmannschaft gab keine Informationen darüber, wohin sie gebracht wurden. Die Gemeinde zeigte sich erleichtert über diese Entscheidung, da sie den Nachbarn ein Gefühl der Sicherheit vermitteln wollte.

Während die Polizei gegen die Besitzerin wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, hat Landesrat Michael Lindner (SPÖ) eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Hundehaltegesetzes einberufen. Ziel ist es, externe Expertenmeinungen einzuholen, um mögliche Verschärfungen hinsichtlich zukünftiger Hundehaltung zu diskutieren. Mögliche Maßnahmen umfassen unter anderem die Einführung von Leinen- und Beißkorbpflichten sowie Ausbildungserfordernisse für Hundebesitzer.

Künftige Maßnahmen

Aktuell müssen künftige Hundebesitzer in Oberösterreich einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat die Bedeutung einer einheitlichen Regelung für die Hundehaltung betont. Allerdings könnte das Ministerium auf Widerstand stoßen, da frühere Versuche, eine landesweite Regelung zu schaffen, am Widerstand einiger Bundesländer scheiterten. Experten sind sich uneinig über die Wirksamkeit der rassespezifischen Gefährlichkeit, und die ÖVP Oberösterreich fordert eine Überprüfung der Regeln für den Umgang mit als gefährlich geltenden Hunden.

Die traurige Geschichte um die joggerin und die fatalen Vorfälle wirft auch Fragen nach der Sicherheit und Verantwortung in der Hundehaltung auf, während die Debatte über mögliche Veränderungen im Gesetz weitergeht. Die Tragik des Vorfalls wird durch das Gedenken an die verstorbene Joggerin unvergessen bleiben.