In einem aktuellen Artikel des AK-Konsumentenschutzes wurde die Situation der Fahrschulen in Österreich genauer unter die Lupe genommen. Dabei wurden große Unterschiede sowohl bei den Preisen als auch bei der angebotenen Leistung festgestellt. Es lohnt sich also, vor der Wahl einer Fahrschule einen Vergleich anzustellen und nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität der Ausbildung zu achten.
Laut dem Artikel beträgt der Preisunterschied zwischen der teuersten und der billigsten Fahrschule je nach Ausbildung bis zu 610 Euro. Das ist eine beträchtliche Differenz, die es rechtfertigt, genauer hinzuschauen. Insbesondere sollten Fahrschüler:innen und ihre Eltern auf gute Erfahrungen anderer Personen achten und mögliche besondere Angebote beachten. Dazu gehören beispielsweise der kostenlose Zugang zum Fahrschul-Übungsparkplatz oder die Möglichkeit, Fahrstunden ohne Zusatzkosten zu wiederholen.
Der Artikel nennt auch konkrete Zahlen für die Ausbildungskosten in verschiedenen Klassen. So liegen die Kosten für die Ausbildung der Klasse B in Oberösterreich zwischen 1.510 und 2.010 Euro, im Durchschnitt bei 1.806 Euro. Beim L17-Führerschein liegen die Preise zwischen 1.480 und 2.090 Euro, durchschnittlich bei 1.831 Euro. Bei der dualen Ausbildung, bei der man das Autofahren zum Teil mit den Eltern oder Bekannten lernt, sind von 1.219 bis 1.599 Euro und durchschnittlich 1.436 zu bezahlen. Für zusätzliche Fahrstunden fallen noch einmal zwischen 60 und 100 Euro an.
Neben den reinen Ausbildungskosten können auch weitere Ausgaben hinzukommen, wie Behördengebühren, Arzthonorare und die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs. Es ist daher ratsam, alle möglichen Kosten im Vorfeld zu berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Ein weiterer Aspekt, der im Artikel thematisiert wird, ist die mangelnde Transparenz und fehlende Absicherung von Kundengeldern. Während einige Fahrschulen ihre Preise auf ihrer Website bekanntgeben, verweigern dies andere. Dies erschwert einen direkten Vergleich der Angebote. Auch die Regelungen zur Teilzahlung sind nicht einheitlich. Während bei einigen Fahrschulen eine Teilzahlung nach Fortschritt möglich ist, wird dafür ein Aufpreis verlangt. Viele Fahrschüler:innen zahlen daher den Gesamtbetrag direkt zu Beginn der Ausbildung.
Die Problematik der Fahrschulinsolvenzen und behördlichen Schließungen in den letzten Jahren wird ebenfalls angesprochen. Viele Betroffene haben dabei die bereits vorausgezahlten Beträge verloren. Der AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher eine gesetzliche Absicherung der Zahlungen. Seiner Meinung nach sollte eine verpflichtende Teilzahlung per Gesetz nach Leistungserbringung und ohne Zusatzkosten eingeführt werden. Zudem sollten alle Fahrschulen verpflichtet werden, ihre Preise auf ihren Websites bekanntzugeben.
Die genannten Informationen basieren auf einem Artikel des AK-Konsumentenschutzes und stellen keine persönliche Meinung dar. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Leser:innen auf der Website des AK-Konsumentenschutzes oder in anderen Quellen wie www.ots.at.