
Eine Arbeiterin aus dem Bezirk Braunau hat über 18 Jahre lang in verschiedenen Drehereien geschuftet und dabei immense körperliche Anstrengungen auf sich genommen. Doch trotz des täglichen Hebens schwerer Werkstücke von bis zu zehn Kilogramm und des Schiebens von schweren Drehspanncontainern erkannte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ihre Arbeit nicht als Schwerarbeit an. Zwischen 2005 und 2023 wurde sie als Hilfsarbeiterin beschäftigt und war oft bei hohen Temperaturen im Einsatz, wie die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich berichtete.
Die PVA begründete ihre Entscheidung damit, dass die Arbeiterin die erforderliche Kalorienanzahl während eines Acht-Stunden-Arbeitstags nicht überschritt. Während Frauen 1.400 Kilokalorien verbrennen müssen, um Schwerarbeit anerkannt zu bekommen, liegt die Grenze für Männer bei 2.000 Kilokalorien. Die AK ließ das jedoch nicht auf sich sitzen und klagte gegen die PVA-Entscheidung. Im Gerichtsverfahren wurde durch Sachverständigengutachten bestätigt, dass die Tätigkeit der Arbeiterin tatsächlich als Schwerarbeit anzusehen ist. Das Arbeits- und Sozialgericht stellte daraufhin fest, dass der Arbeiterin insgesamt 217 Schwerarbeitsmonate zustehen, was ihr die Anerkennung für ihre harte Arbeit nicht nur zusichert, sondern auch grundlegende Ansprüche auf eine angemessenere Altersversorgung eröffnet, wie ooe.arbeiterkammer.at berichtet.
Gericht bestätigt Recht der Arbeiterin
Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die betroffene Arbeiterin, sondern auch ein wichtiges Signal für viele Arbeitnehmerinnen, deren harte Arbeit oft nicht entsprechend gewürdigt wird. Die AK spricht von einem bedeutenden Fortschritt in der rechtlichen Anerkennung von Frauen in hochbelastenden Berufen. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen erfordern eine Neubewertung, wie es der Fall bei dieser Arbeiterin war, die sich jahrelang den körperlichen Strapazen ihrer Tätigkeit ausgesetzt hat, ohne die verdiente Anerkennung zu erhalten.
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