Gefährdet! Staatsanwalt plant Berufung gegen Wöhgingers Diversion
Staatsanwalt plant Berufung gegen Wögingers Diversion. Entscheidung des OLG Linz könnte folgen, da Verfahren wegen Amtsmissbrauchs.

Gefährdet! Staatsanwalt plant Berufung gegen Wöhgingers Diversion
Die politische Lage rund um den ÖVP-Klubchef August Wöginger spitzt sich zu. Die Diversion, die ihm aufgrund eines Amtsmissbrauchs vorgeworfen wurde, gerät in Gefahr. Laut oe24 plant die Staatsanwaltschaft, gegen die Entscheidung zur Diversion zu berufen. Die entsprechenden Akten wurden bereits vom Justizministerium an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) weitergeleitet. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Weisungsrates an die OStA Wien übermittelt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll für die Berufung zuständig sein. Wöginger war zuvor wegen Amtsmissbrauchs angeklagt und konnte durch die „Übernahme von Verantwortung“ ein Strafverfahren abwenden, indem er eine Geldbuße von 44.000 Euro zahlte. Experten erwarten, dass die OStA Wien den Akt am Freitag bearbeiten wird. Das Oberlandesgericht Linz muss letztendlich entscheiden, ob die Diversion für Wöginger möglich und angemessen ist.
Ermittlungen und Vorwürfe
Die Vorwürfe gegen Wöginger stehen im Zusammenhang mit einem Verfahren, das bereits gegen ihn und zwei Beamte wegen Postenschacher-Vorwürfen geführt wurde und vom Landesgericht Linz eingestellt wurde. Wie der Kurier berichtet, wurde der Beschluss zu dieser Einstellung am Donnerstag bekanntgegeben. Die WKStA hat nun 14 Tage Zeit, um eine Beschwerde wegen Nichtigkeit einzulegen, und es bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich geschieht.
In der Verhandlung am 7. Oktober hatten die Anklagevertreter keine Einwände gegen die Entscheidung des Gerichts. Allerdings hat sich die Generalprokuratur eingeschaltet und bei unüblichen Vorgängen den Akt vom Landesgericht angefordert. Dies geschah, nachdem rund 200 Personen die Generalprokuratur zur Prüfung angeregt hatten, unter anderem über ein Musterformular auf der Website zackzack.at. Zukünftig wird entschieden, ob es zu einer Nichtigkeitsbeschwerde kommt.
Finanzamt und Einflussnahme
Der Hintergrund der Vorwürfe reicht bis zur Besetzung eines Vorstandspostens beim Finanzamt Braunau im Jahr 2017 zurück. Der Vorwurf lautete, dass ein ÖVP-Kandidat den Job erhielt, obwohl eine besser qualifizierte Bewerberin, Christa Scharf, übergangen wurde. Es wird angenommen, dass Wöginger beim damaligen Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid für den ÖVP-Freund interveniert haben soll.
Die Akteure im Verfahren haben bereits ihre Geldbußen gezahlt, Wöginger 44.000 Euro, Siegfried M. 17.000 Euro und Herbert B. 22.000 Euro. Am Tag vor Beginn des Prozesses reichten die Mitbeschuldigten eine Verantwortungsübernahme ein, Wöginger entschuldigte sich direkt am Prozesstag. Der Prozess, der auf elf Tage angelegt war, endete nach nur wenigen Stunden mit Angeboten zur Diversion.
Die öffentlichen Stimmen sind gemischt; die ÖVP zeigt sich zuversichtlich, dass die Diversion für Wöginger bestätigt wird und steht hinter ihm. Sollte das Oberlandesgericht Linz die Diversion jedoch ablehnen, könnte Wöginger erneut vor Gericht stehen. Die Diskussion über die Kritiken an der Diversion verweist auf die umfangreichen Ermittlungen und die ernsthaften Vorwürfe, die gegen Wöginger und seine Mitbeschuldigten erhoben wurden.