Am 4. Dezember 2024 gab die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bekannt, dass die EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben wurde. Der Obmann der Bundessparte Handel, Rainer Trefelik, begrüßte diese Entscheidung, die in Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der Kommission und dem Rat gefasst wurde. „Durch die Notwendigkeit der Verschiebung gewinnen die Betriebe die dringend benötigte Vorbereitungszeit, während die europäische Kommission die Gelegenheit hat, Unsicherheiten zu klären und Prozesse zu verfeinern“, so Trefelik. Die verschobene Frist soll den Unternehmen helfen, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen berichtete die WKÖ.
Die Verordnung, die darauf abzielt, den Handel mit Waren, die zur Abholzung beitragen, zu regulieren, bedeutet Herausforderungen für viele Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe (KMU). Die Vorschriften können signifikante Informationspflichten mit sich bringen, insbesondere wenn größere Unternehmen in der Lieferkette involviert sind. Trefelik forderte zudem, dass die Verordnung nicht nur für europäische Unternehmen gelten sollte, sondern auch für solche, die auf dem europäischen Markt tätig sind. „Es ist ungerecht, dass europäische Unternehmen mit zusätzlichen Auflagen konfrontiert sind, während Importe von Online-Riesen wie Temu oder Shein ohne solche Hürden kommen“, stellte er klar. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sieht Trefelik die Notwendigkeit, die gleichen Regeln für alle Marktteilnehmer zu schaffen wie die EU-Verordnung 2023/1115 fordert.
Zusätzlich zu den geforderten Klarstellungen für die Sorgfaltspflichten gab Trefelik an, dass bereits Vorschläge zur Verbesserung der Verordnung vorliegen. Dazu zählt eine frühzeitige Veröffentlichung der Benchmarking-Kriterien für Länder in Bezug auf ihr Entwaldungsrisiko. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um den Unternehmen eine angemessene Vorbereitung auf die neuen Regeln zu ermöglichen.
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