Im Oktober wurde in Wien eine bedeutende Einigung in einem langwierigen Rechtsstreit zwischen Volkswagen und Käufern von Fahrzeugen mit mangelhafter Abgasregelung erzielt. Diese Einigung wird auch auf die Erben der betroffenen Käufer ausgeweitet, was von der Konsumentenschützerin und ehemaligen ARBÖ-Chefin Lydia Ninz hervorgehoben wurde. Die neuesten Informationen stammen vom Verein für Konsumenteninformation (VKI), der bestätigte, dass die Vereinbarung auch eine Witwe betrifft. Es ist beunruhigend zu erfahren, dass in dem seit sechs Jahren andauernden Verfahren bereits 140 Kläger verstorben sind.
Der VKI hat eine Entschädigung von 23 Millionen Euro ausgehandelt, die an alle etwa 10.000 betroffenen Verbraucher gleichmäßig verteilt wird. Egal, ob die Fahrzeuge gekauft, geleast oder weiterverkauft wurden, alle Geschädigten haben Anspruch auf Zahlungen aus dieser Sammelklage, die seit 2018 in Gang ist. Die jüngste Einigung wurde von Volkswagen selbst begrüßt, was auf einen Schritt in die richtige Richtung hinweist.
Unterschiedliche Entschädigungen je nach Klageort
Die Auszahlungen an die Betroffenen variieren jedoch je nachdem, wo die Klage eingereicht wurde. Ninz betonte, dass die Kläger in Wien die höchsten Entschädigungen erhalten, gefolgt von jenen aus Graz, Innsbruck und Wiener Neustadt. Steyr zieht das Schlusslicht, was zeigt, dass regionale Unterschiede bei den Entschädigungsbeträgen bestehen.
Es ist wichtig, den globalen Kontext des Diesel-Skandals zu betrachten: Laut VW sind weltweit etwa elf Millionen Fahrzeuge betroffen. Der Automobilhersteller hat im September 2015 zugegeben, eine Software verwendet zu haben, die sicherstellt, dass im Prüfstand die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid eingehalten werden. Im regulären Straßenverkehr liegen die Emissionen jedoch signifikant über den zulässigen Werten.