Wiener Neustadt

Urteil im Missbrauchsprozess: Teilbedingte Haftstrafen in Traiskirchen

Zwei afghanische Asylwerber wurden im Freibad Traiskirchen wegen sexuellen Missbrauchs an sechs Kindern verurteilt - das Urteil sorgt für Empörung und Diskussionen!

Am Landesgericht Wiener Neustadt kam es kürzlich zu einem aufsehenerregenden Prozess, der die Öffentlichkeit schockierte. Im Mittelpunkt standen zwei Afghanen, die beschuldigt wurden, in einem Freibad in Traiskirchen, Bezirk Baden, sexuellen Missbrauch an mehreren Kindern begangen zu haben. Die Vorfälle ereigneten sich laut Anklage im Juni, als sich sechs Kinder im Alter zwischen neun und 13 Jahren im Strudelbecken aufhielten.

Beide Angeklagten, 29 und 30 Jahre alt, erhielten jeweils eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Davon müssen sie sechs Monate ohne Bewährung absitzen, während die restliche Zeit abhängig von ihrem späteren Verhalten im Gefängnis auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies bedeutet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und möglicherweise weitere rechtliche Schritte folgen können.

Die Taten im Freibad

Die Vorwürfe gegen die Männer, die vor ihrer Festnahme in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen lebten, beinhalten das Berühren der Kinder an sensiblen Körperstellen im Wasser. Zeugen berichteten, dass die Angeklagten die Gelegenheiten genutzt hätten, als die Kinder sich in ihrer Nähe befanden. Laut dem Staatsanwalt konnten die Männer trotz ihrer Alkoholisierung von rund 1,3 und 1,1 Promille die Kinder begrapschen, was in einem Prozess als entscheidender Beweis galt.

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Die Männer hatten bei der Verhandlung gestanden, jedoch Betäubung durch Alkohol als Grund für ihr Verhalten angegeben. "Ich habe keine Erinnerung", sagte der 30-Jährige mehrfach während des Verfahrens. Tatsächlich gaben die Angeklagten an, an diesem Tag zum ersten Mal Alkohol konsumiert zu haben, was sie als weiteren Entschuldigungsversuch anführten.

Entscheidendes Urteil mit Konsequenzen

Die Richterin stellte fest, dass die Berührung im Intimbereich eindeutige sexuelle Handlungen darstellten und diese mit Vorsatz begangen wurden. Zudem wurden Videos der Vernehmungen von den Opfern in den Gerichtssaal gebracht, die den Verlauf der Vorfälle verdeutlichten. Ein Mädchen erzählte, dass sie von beiden Männern im Wasser betastet worden sei.

Das Gericht sprach den Opfern Schadenersatz in Höhe von insgesamt 5.500 Euro zu. Die Entscheidung über diesen finanziellen Ausgleich und die anschließende Bewährungshilfe wurde zur Berücksichtigung der Schwere des Verbrechens und den individuell betroffenen Kindern getroffen.

Das Urteil wurde von Udo Landbauer, dem FPÖ-Landesparteichef in Niederösterreich, als unzureichend kritisiert. Er äußerte, dass die Strafe wenig abschreckend sei und die Täter möglicherweise schnell wieder auf freien Fuß kommen. In einer Erklärung forderte er eine strengere Asylpolitik und die sofortige Abschiebung von Asylwerbern, die straffällig geworden sind, sogar nach Afghanistan.

Die nächsten Schritte im Verfahren sind noch offen, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, was bedeutet, dass das Urteil vorläufig besteht. Die Angeklagten blicken somit einer ungewissen Zukunft entgegen, während die betroffenen Kinder psychische und physische Unterstützung benötigen.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls und der Hintergründe sind weitere Informationen auf www.vienna.at erhältlich.

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