Ein Gericht in Wiener Neustadt hat kürzlich zwei afghanische Asylwerber zu einer Haftstrafe von insgesamt 18 Monaten verurteilt. Die beiden Männer, 29 und 30 Jahre alt, wurden für schuldig befunden, im Freibad von Traiskirchen im Juni 2024 fünf Mädchen und einen Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren unsittlich berührt zu haben. Das Urteil besagt, dass sie mindestens sechs Monate absitzen müssen, während die verbleibenden zwölf Monate auf Bewährung sind.
Die Angeklagten haben sich vor Gericht schuldig bekannt, dennoch behaupteten sie, die Geschehnisse aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr zu erinnern. Der 30-Jährige erklärte, dass er zwar eine Alkoholzufuhr gehabt habe, aber nicht absichtlich gehandelt habe und selbst Kinder habe. Die Alkoholwerte bei ihrer Festnahme lagen bei 1,3 und 1,1 Promille, was Zweifel auf die Aussagen über Erinnerungsvermögen aufwarf.
Urteil und Erinnerungsprobleme
Während der Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter Bedenken bezüglich der Ausrede, alles auf den Alkohol zu schieben. Er wies darauf hin, dass die Alkoholwerte nicht so hoch sind, dass man nicht mehr weiß, was man tut. Die beiden Männer leben zurzeit in der Erstaufnahmestelle in Traiskirchen. Obwohl der 29-Jährige sich reumütig zeigte und bedauerte, was geschehen war, bleibt das Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
In einem begleitenden Verfahren wurden den Opfern Schadenersatzzahlungen zugesprochen: Einem Mädchen wurden 2.000 Euro und anderen drei je 1.000 Euro sowie einem weiteren 500 Euro zugesprochen. Ein Mädchen trat dem Verfahren nicht bei und wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen, um weitere Ansprüche geltend zu machen.
Politische Reaktionen
Niederösterreichs FPÖ-Landesparteiobmann Udo Landbauer äußerte sich kritisch zu dem Urteil. Er bezeichnete die Strafe als „wenig abschreckend“ und betonte, dass die Täter vor Weihnachten möglicherweise wieder auf freiem Fuß sein könnten. Dies sei für die betroffenen Familien ein Schlag ins Gesicht. Landbauer forderte erneut einen Stopp der Asylverfahren und eine Rückführung von Asylwerbern nach Afghanistan.
Ein Blick auf die Geschehnisse im Freibad von Traiskirchen zeigt die Komplexität und Sensibilität solcher Vorfälle. Die Rechtsprechung wie auch die politischen Reaktionen spiegeln unterschiedliche Sichtweisen auf den Umgang mit Asylsuchenden und den Schutz von Kindern in der Öffentlichkeit wider. Für weiterführende Details zum Fall sind Informationen auf www.meinbezirk.at verfügbar.