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Justizwachebeamter nach Flucht eines Häftlings vor Gericht

"Heftiger Skandal: Ein Justizwachebeamter wird nach der Flucht eines terrorverdächtigen Häftlings in Wien, trotz eigener Falschaussagen, vor Gericht gestellt!"

Ein Vorfall in Wien, der in den letzten Tagen für Aufsehen sorgte, betrifft einen Justizwachebeamten, der am Freitag vor Gericht stand. Der Grund für den Prozess waren die Ereignisse rund um die Flucht eines Untersuchungshäftlings im Februar, was für viele Fragen sorgte.

Der Beamte war jedoch nicht wegen der Flucht anklagbar, sondern weil er fälschlicherweise behauptete, der Häftling habe ihn mit einer Faust attackiert. Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera bewiesen, dass dies nicht zutraf. Dem Justizwachebeamten wurden die Straftaten „Missbrauch der Amtsgewalt“ und „Verleumdung“ vorgeworfen. Er gab zu, diese falschen Angaben aus „Scham“ gemacht zu haben, da ihm dies in seiner 20-jährigen Laufbahn zum ersten Mal passiert sei. Aufgrund seiner offenen Schuldigkeit einigte man sich auf eine Diversion, wodurch das Verfahren nach Zahlung einer Geldbuße von 4.000 Euro eingestellt wurde.

Details zur Flucht des Häftlings

Der betroffene Häftling, damals 19 Jahre alt, war nach einer Verurteilung wegen Raubes und Körperverletzung inhaftiert und befand sich infolge von Ermittlungen zu einem Terrorverdacht in Untersuchungshaft. Ursprünglich war er in der Justizanstalt Wiener Neustadt untergebracht, doch aufgrund einer Erkrankung wurde er in die Justizanstalt Josefstadt verlegt. Am 1. Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und wurde für eine Untersuchung ins Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien-Leopoldstadt gebracht.

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Laut Anweisung des Oberarztes des Krankenhauses sollte der Häftling nicht in Handschellen transportiert werden, da eine Lebensgefahr bestehen könnte, falls er stürzen sollte. Der Justizwachebeamte berichtet, dass der Transport zunächst problemlos verlief. Doch als sie in den Aufzug stiegen und der Beamte den Knopf drückte, gelang es dem Häftling, sich zu befreien und zu entkommen. Der Beamte versuchte, ihn noch zu verfolgen, stürzte jedoch beim Haupteingang des Spitals, was dem Häftling die Flucht ermöglichte.

Die Verfolgungsaktion des 47-Jährigen erwies sich als erfolglos, da der Häftling erst am nächsten Tag in Wien-Floridsdorf wieder gefasst werden konnte. In der Folge wurde der Justizwachebeamte von seinem Vorgesetzten angesprochen, als er sich eine Kopfverletzung zuzog. Um sich zu rechtfertigen, gab er an, attackiert worden zu sein. Zudem könnte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Zuvor war bereits eine Disziplinarstrafe über 500 Euro verhängt worden, weil er es versäumt hatte, dem Häftling Handschellen anzulegen.

Die gesamte Situation wirft Fragen zur Aufsicht und den Abläufen im Justizwesen auf und zeigt die Komplexität solcher Fahrlässigkeitsfälle und deren rechtliche Nachwirkungen. Für detaillierte Informationen über den Fall kann hier nachgelesen werden.

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