Ein Gericht in Wiener Neustadt hat einen 24-jährigen Mann zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine Lebensgefährtin über einen längeren Zeitraum hinweg brutal misshandelt hat. Die Vorfälle begannen Mitte 2023 und eskalierten in alarmierender Weise, bevor das Opfer schließlich den Mut fand, Anzeige zu erstatten.
Zu Beginn der Beziehung schien alles harmonisch, doch bald zeigten sich große Unterschiede in den Lebensauffassungen des Paares. Der Angeklagte verlangte von seiner Lebensgefährtin, während des Ramadan ein Kopftuch zu tragen und verhängte ein Verbot für das Tragen kurzer Kleider. Diese Einschränkungen sorgten für Spannungen und fanden in gewalttätigen Übergriffen ihren Ausdruck, die im Juli 2023 ihren Höhepunkt erreichten.
Vorfall im Juli und Zeugenaussagen
Im Juli soll der Mann seine Partnerin nicht nur verbal attackiert haben, sondern sie warf auch einen Sessel nach ihr. Als sie bereits am Boden lag, fügte er ihr mit Fäusten, dem Griff einer Waffe und einem Besenstiel schwere Verletzungen zu. Trotz dieser brutalen Angriffe sträubte sich der Angeklagte vor Gericht, die Taten zuzugeben und behauptete, er hätte die Frau nur einmal geschlagen, da sie ihn angegriffen hätte. Seine Erklärungen stießen jedoch auf wenig Glaubwürdigkeit.
Das Gericht war von der Aussage der Frau und den ärztlichen Berichten über ihre Verletzungen überzeugt, während die Erklärungen des Angeklagten nicht nachvollziehbar erschienen. Dadurch wurde sein Unschuldsanspruch widerlegt, und es wurde eine Haftstrafe verhängt. Zusätzlich wurden frühere, bedingte Strafen, die der Angeklagte erhalten hatte, widerrufen.
Obwohl das Urteil gefällt wurde, ist es noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass der Angeklagte möglicherweise gegen die Entscheidung Berufung einlegen könnte. Dies könnte zu einer weiteren juristischen Auseinandersetzung führen.
Die Geschehnisse werfen ein beunruhigendes Licht auf den Umgang mit häuslicher Gewalt, ein Thema, das oft verborgen bleibt, aber von großer gesellschaftlicher Bedeutung ist. Der Fall wird in der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt, da er die Diskussion über die rechtliche Behandlung häuslicher Gewalt in Österreich erneut anheizt.