Wiener Neustadt

EVN Energievertrieb verliert in der AGB-Klage um Strompreise

VKI hat in Wiener Neustadt die EVN wegen trickreicher Preiserhöhungen von fast 150% für Strom und Gas verklagt – das Gericht gibt den Verbrauchern recht, doch die Entscheidung ist noch nicht endgültig!

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums rechtliche Schritte gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG unternommen. Dabei ging es um zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf die Anpassung von Strom- und Gaspreisen bezogen. Diese Klauseln wurden als unzulässig eingestuft.

Das Landesgericht Wiener Neustadt hatte der Klage bereits stattgegeben und die Klauseln für rechtswidrig erklärt. In einer aktuellen Entscheidung bestätigte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien diese Auffassung (Aktenzeichen: 3 R 92/24g). Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es hat bereits bedeutende Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucher.

Massive Preiserhöhungen

Im August 2022 hatte die EVN angekündigt, dass die Strom- und Gaspreise ab dem 1. September 2022 um fast 150 Prozent steigen würden. Dies geschah unter Verweis auf bestehende Indizes, wie den Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) und den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). In den Allgemeinen Lieferbedingungen wurden die Klauseln so formuliert, dass der Eindruck entstand, sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen würden möglich sein. Doch zu diesem Zeitpunkt waren die Indexwerte bereits bekannt, was die erheblichen Preiserhöhungen vorprogrammiert hat.

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VKI-Jurist Dr. Maximilian Eder hebt hervor, dass allgemeine Geschäftsbedingungen transparent gestaltet sein müssen, damit Verbraucher den Inhalt und die Tragweite nachvollziehen können. Sowohl das LG Wiener Neustadt als auch das OLG Wien kamen zu dem Schluss, dass die Preisänderungsklauseln der EVN irreführend sind und somit nicht zulässig.

Rechtliche Folgen für Verbraucher

Die Entscheidung des OLG könnte für Verbraucher, die aufgrund der unzulässigen Preiserhöhung mehr gezahlt haben, von großer Bedeutung sein. Sollte das Urteil rechtskräftig werden oder vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt werden, sehen die VKI-Rechtsberater die Möglichkeit für Rückzahlungen. Der VKI fordert die EVN auf, den betroffenen Kunden zeitnah Rückzahlungen anzubieten.

Die Debatte um die Preiserhöhung hat bereits viel Aufmerksamkeit erregt, und es bleibt abzuwarten, wie EVN auf die Entscheidung reagieren wird. Es könnte auch weitere rechtliche Konsequenzen für die Energieversorger in Österreich nach sich ziehen, wenn die Kundschaft weiterhin gegen unzulässige Klauseln vorgeht.

Statistische Auswertung

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