In einem Artikel von www.noe.gv.at ist zu lesen, dass aufgrund der zunehmenden Gefahr von Waldbränden in Niederösterreich Waldbrandverordnungen für 16 Bezirke und zwei Statutarstädte erlassen wurden. Diese Verordnungen wurden gemäß dem Forstgesetz erlassen und sollen dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit der Wälder zu gewährleisten.
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf appelliert an die Bevölkerung, in den Wäldern vernünftig zu handeln und „Hirn einzuschalten“. Denn schon ein kleiner Funke kann sich schnell zu großen Waldbränden entwickeln. In den betroffenen Gebieten ist es daher strengstens untersagt, Feuer zu entzünden, sei es zum Lagerfeuer oder Grillen. Das Rauchen ist ebenfalls verboten. Ebenso ist das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzern oder Zigaretten, Glasflaschen und Glasscherben verboten.
Die Regelungen gelten sowohl im Wald selbst als auch im angrenzenden Gefährdungsbereich, der auch waldnahe Flächen umfasst. Diese Bereiche sind aufgrund der Bodendecke und der Windverhältnisse besonders anfällig für Brände. Das Missachten der Verordnungen kann zu Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe führen. Bereits das Rauchen oder das Entzünden von Feuer in den genannten Zonen kann einen Waldbrand auslösen.
Um Waldbrände effektiv bekämpfen zu können, haben die Feuerwehren in Niederösterreich eine spezielle Ausbildung zur Waldbrandbekämpfung absolviert. Es wurden spezielle Waldbrandfahrzeuge angeschafft und über 200 Waldfachpläne erstellt. Dennoch ist es am besten, wenn Brände erst gar nicht entstehen. Die Mithilfe und das Mitdenken der Bevölkerung sind daher unerlässlich. Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden anrichten, betont LH-Stellvertreter Pernkopf.
Aktuell gelten Waldbrandverordnungen in folgenden Bezirken und Statutarstädten: Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Lilienfeld, Melk, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, St. Pölten Land, Scheibbs, Tulln, Wiener Neustadt Bezirk sowie in den Statutarstädten Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt.
Für weitere Informationen kann man sich an DI Jürgen Maier, den Pressesprecher von LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf, wenden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Telefon +43 2742 9005 – 12704, Handy +43 676 812 15283, E-Mail: lhstv.pernkopf@noel.gv.at.