Im Landesgericht Krems wurde kürzlich eine Klage eingereicht, in der Opferanwalt Timo Ruisinger für einen 14-jährigen Jungen, der in schreckliche Umstände verwickelt war, Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro fordert. Die Klage richtet sich gegen das Land, das auch in Zukunft für mögliche Schäden des Kindes haften soll. Die verstörende Vorgeschichte umfasst körperliche Misshandlungen des Jungen durch seine 33-jährige Mutter, die ihn in eine Hundebox sperrte und erniedrigte. Dieser Fall, der im November 2022 zu einer dramatischen Notlage für das Kind führte, wirft ernsthafte Fragen nach dem Handlungsspielraum und der Verantwortung von Sozialarbeitern und Behörden auf.
Bereits vor dem lebensbedrohlichen Vorfall gab es mehrere Warnungen von Schulen und Ärzten, die auf die Gefährdung des Kindes hinwiesen. Ruisinger geht davon aus, dass durch eine intensivere Intervention der Sozialarbeiter hätte verhindert werden können, dass das Kind solches Leid erdulden musste. Es wurde auch kritisiert, dass bei Hausbesuchen nicht nach dem Wohl des Kindes geschaut wurde, zum Beispiel, ob es etwas zu essen hat oder ob es einen Schlafplatz gibt. Solche versäumten Kontrollen hätten zu einer frühzeitigen Unterstützung des Kindes führen können, was laut Ruisinger als ein Versagen der Behörden gewertet wird.
Behördenversagen und Konsequenzen
In der Klage stützt sich der Anwalt auf das NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches das Land Niederösterreich als Träger der Kinder- und Jugendhilfe sieht. Volle Verantwortung obliegt den Mitarbeitern der Jugendhilfe, die in diesem Fall anscheinend ihren Pflichten nicht nachgekommen sein könnten. Das Land Niederösterreich hat auf die Anfrage diesbezüglich erklärt, dass die Klage rechtlich geprüft wird, sobald sie eingegangen ist. Interne Prüfungen gaben bisher jedoch keinen Hinweis auf Fehlverhalten der Sozialarbeiter an.
Der Abschlussbericht der Kinder- und Jugendhilfe, der dem Online-Angebot noe.ORF.at vorliegt, wirft zusätzliche Fragen auf. Obwohl in diesem Bericht betont wird, dass die Mutter durchweg kooperativ war, gibt es Beweise dafür, dass sie die Behörde mehrfach getäuscht hat. Beispielsweise hat sie zugesagte Arzttermine nicht eingehalten und bei der Behörde falsche Angaben gemacht. Ob die Zuständigen aus diesem Bericht die Dringlichkeit der Situation tatsächlich erkannten, bleibt fraglich.
Irmgard Griss, Vorsitzende der Kindeswohlkommission, hat auf die Mängel in der Handhabung des Falls hingewiesen. Ihr zufolge ist es unzureichend, die bisherige Erklärung der Behörde zu akzeptieren. Sie fordert eine proaktive Überprüfung und Einschätzung der Kindersituation, insbesondere bei auffälligen Hinweisen auf Misshandlung. Ihrer Meinung nach hätte die Behörde auch bei der Beurteilung der Problematik klarer und entschiedener handeln müssen.
Die verzweifelte Lage des Jungen und die fragwürdigen Entscheidungen von Behördenmitarbeitern führen zu einem dringenden Bedarf nach Reformen innerhalb des Systems der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist wichtig, dass solche Missstände aufgedeckt werden, um sicherzustellen, dass Kinder in gefährlichen Situationen nicht im Stich gelassen werden. Der komplette Fall und die damit verbundenen Herausforderungen sind noch nicht in vollem Umfang geklärt, und das Wort hat in dieser Angelegenheit noch lange nicht das letzte gesagt. Sogar der Gesundheitslandesrat Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) zieht es vor, sich aufgrund laufender Ermittlungen zurückzuhalten.
Die Entwicklungen im Fall können von Interesse für viele sein, die sich mit Themen von Kinderschutz und der Verantwortung öffentlicher Institutionen beschäftigen. Der Fall erinnert uns daran, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse und den Schutz von Kindern in den Mittelpunkt zu stellen.