Bis zum Jahresende 2024 können Hauseigentümer noch kräftig beim Handwerkerbonus profitieren. Laut Marlene Böhm-Lauter, der Bezirksstellenobfrau der Wirtschaftskammer in Waidhofen/Thaya, empfiehlt es sich, aktuelle Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten möglichst bald abzuschließen, um den maximalen Bonus von 2.000 Euro zu sichern. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Betrag auf 1.500 Euro gesenkt. Wer also anstehende Aufträge noch in diesem Jahr erledigt, kann mit bis zu 500 Euro mehr rechnen.
Der Handwerkerbonus ist insbesondere für Haushalte interessant, die verschiedene Arbeiten in ihrem Zuhause durchführen lassen möchten. Dazu zählen nicht nur allgemeine Renovierungen, sondern auch größere Projekte wie Anbauten oder Umbauten. Bis zu 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten können gefördert werden. Doch auch spezielle Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasser- oder Sturmschäden, wie etwa Maler- oder Trockenlegungsarbeiten, sind förderfähig, sofern sie nicht bereits durch andere Unterstützungssysteme abgedeckt sind.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten des Handwerkerbonus
- Der Bonus kann für eine Vielzahl von handwerklichen Leistungen im privaten Bereich beantragt werden.
- Besonders gefördert werden Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, aber auch alles rund um den Neubau oder die Erweiterung von Wohnräumen.
- Die Förderung beträgt 20 Prozent der Netto-Arbeitskosten mit einem maximalen Betrag von 2.000 Euro in 2024 und 1.500 Euro ab 2025.
- Weiterhin sind Arbeiten zur Behebung von Hochwasserschäden förderbar, solange diese nicht auch durch einen Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Böhm-Lauter führt an, dass der Bonus nicht nur den Konsumenten finanzielle Vorteile bringt, sondern auch den Handwerksbetrieben Aufträge sichert. “Wenn regionale Aufträge vergeben werden, profitieren letztlich alle Beteiligten,” fügt sie hinzu.
Für die Finanzierung des Handwerkerbonus stehen in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Dennoch ermutigt Böhm-Lauter die Bürger, sich frühzeitig um den Bonus zu bemühen: “Das Geld könnte schneller als gedacht ausgegeben sein.”
Eine wichtige Neuerung: Seit Mitte September 2023 werden auch Teilzahlungen und Barzahlungen von Unternehmen akzeptiert, die nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen, solange der Unternehmer dies bestätigt. Mehr Informationen zum Thema Handwerkerbonus sind auf der offiziellen Webseite unter www.handwerkerbonus.gv.at zu finden.
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