Tulln

30.000 Euro als Grenze: Bors fordert faire Wahlkampfbedingungen in Tulln

Andreas Bors fordert in Tulln eine Wahlkampfkostenobergrenze von 30.000 Euro – doch Bürgermeister Eisenschenk blockiert sein Anliegen und sorgt für Aufregung im Gemeinderat!

In der Stadt Tulln hat die Diskussion um eine mögliche Begrenzung der Wahlkampfkosten für Gemeinderatswahlen an Fahrt aufgenommen. Der FPÖ-Stadtrat Andreas Bors brachte einen Dringlichkeitsantrag ein, der eine Obergrenze von 30.000 Euro pro Partei forderte. Bors argumentiert, dass es nicht akzeptabel sei, große Summen an Steuergeldern in teure Wahlkampagnen zu investieren, während diese Gelder anderweitig für wichtigere städtische Projekte genutzt werden könnten. Er ist überzeugt, dass der vorgeschlagene Betrag mehr als ausreichend ist, um einen fairen und informativen Wahlkampf zu führen.

Allerdings stellte der Bürgermeister von Tulln, Peter Eisenschenk (TVP), klar, dass der Gemeinderat nicht für solche Anträge zuständig sei. Er bat die zuständige Fachabteilung um weitere Informationen und lehnte eine Abstimmung über den Vorschlag ab. Diese klare Entscheidung führte dazu, dass die Sitzung ohne Diskussion der Wahlkampfkosten fortgesetzt wurde.

Kritik an der Vorgehensweise

Bors zeigte sich nach der Sitzung enttäuscht über den Verlauf und kritisierte die Sitzungsführung. Er erinnerte daran, dass andere kommunale Themen, wie das Ortswappen von Nitzing, ebenfalls im Gemeinderat diskutiert worden seien, obwohl dies in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung falle. Der Bürgermeister habe den Antrag seiner Meinung nach bewusst nicht zur Abstimmung gebracht, nur weil er von der FPÖ stammte. Diese Vorgehensweise sorgte für Unmut unter den FPÖ-Vertretern.

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Peter Höckner, Fraktionsobmann der TVP, verteidigte die Entscheidung, den Antrag nicht zur Abstimmung zu bringen. Seiner Meinung nach regelt die NÖ Gemeindeordnung klar, welche Themen im Gemeinderat diskutiert werden dürfen und welche nicht. Höckner ist dagegen, den Parteien vorzuschreiben, wie sie ihre Wahlkampfmittel verwenden sollten, und weist darauf hin, dass im Bundesgebiet eine Rückerstattung der Wahlkampfkosten für Parteien existiert.

Reaktionen der anderen Parteien

Die Diskussion um die Wahlkampfkosten hat auch andere Parteien erreicht. Der SP-Chef Hubert Herzog äußerte sich positiv zu einer freiwilligen Obergrenze, schlägt jedoch vor, die Grenze auszuhandeln. Er betonte, dass die SP in der Vergangenheit immer unter dem von der FPÖ vorgeschlagenen Betrag geblieben sei und keine Probleme mit einer solchen Regelung hätte. Der Vizebürgermeister Rainer Patzl (Grüne) nahm ebenfalls Stellung zu Netzwerkanträgen und wünscht sich mehr Raum für grundlegende Diskussionen, statt voreilig zu handeln.

Georg Brenner von den NEOS fand den Antrag inhaltlich ansprechend, plädierte jedoch dafür, zunächst die Parteienförderung zu reduzieren, bevor man eine Obergrenze festlege. Brenner unterstrich, dass eine Kostenbegrenzung den Wahlkampf fairer machen könnte.

Die anhaltende Debatte über die Wahlkampfkosten in Tulln verdeutlicht, wie wichtig die Transparenz und Fairness im politischen Wettbewerb für alle Beteiligten ist. Weitere Entwicklungen sind abzuwarten, insbesondere im Hinblick darauf, wie die einzelnen Parteien auf die vorgebrachten Vorschläge reagieren werden.


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Quelle
noen.at

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