Im Mostviertel kam es zu einem dramatischen Vorfall, als eine 38-jährige Wiederholungstäterin während eines bewaffneten Einbruchs auf frischer Tat ertappt wurde. Die Frau, sichtbar unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten, bedrohte den jugendlichen Hausbewohner mit einem Messer und forderte, ihn „einfach nur wegzulassen“. Das berichtete die Krone. In einem verzweifelten Versuch, zu fliehen, ließ sie ihre Beute – einen Rucksack voll mit Bargeld, Kleidung und Elektronik – zurück.
Die Polizei konnte die Eindringlinge rechtzeitig stoppen, und die Frau musste sich nun am Landesgericht St. Pölten wegen räuberischen Diebstahls verantworten. Dies ist nicht ihr erstes Vergehen, da sie bereits zahlreiche Vorstrafen hat und erst wenige Monate zuvor aus der Haft entlassen worden war. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie weitere neun Monate aus einer vorausgehenden bedingten Verurteilung. Zusätzlich muss sie 100 Euro Schmerzensgeld zahlen und sich einer stationären Drogentherapie unterziehen.
Wiederholungsgefahr im Fokus
Die Frage der Wiederholungsgefahr ist bei solchen Delikten stets präsent. Laut einem Entscheid des Bundesgerichts haben frühere Verurteilungen nicht immer Einfluss auf die Beurteilung eines Straftäters, insbesondere in Bezug auf die psychiatrische Begutachtung. Ein Zeitraum der Haftentlassung kann zwar angeordnet werden, jedoch kann die Staatsanwaltschaft geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Wiederholungsgefahr zu senken, wie es im Fall eines anderen Beschwerdeführers diskutiert wurde, wie die Plattform strafprozess.ch berichtet. Hierbei sind Auflagen, wie Therapiepflichten oder Aufenthaltsverbote in bestimmten Bereichen, denkbar, um die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung