In den letzten Tagen haben sich die geschädigten Kunden der Firma Kika/Leiner aufgrund der Insolvenz in einer angespannten Lage befunden. Der Insolvenzverwalter berichtete, dass zwischen 10.000 und 20.000 Anzahlungen, insbesondere für Küchen und Sofas, betroffen sind. Neben diesen administrativen Details ist insbesondere der "kikaLeiner Schotter-Schutz" ins Blickfeld geraten, von dem ein Drittel der Anzahlungen betroffen ist. Kunden werden informiert, dass sie "mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Geld zurückbekommen" können, wie vienna.at meldet.
Die Auswahl der Optionen für Kunden
Die Betroffenen erhalten derzeit Schreiben mit vier möglichen Varianten zur Klärung ihrer Situation. So könnte es sein, dass in Variante A die Ware wie vereinbart geliefert wird. Sollte dies nicht möglich sein und die Anzahlung gesichert sein, erfolgt die Rückerstattung in Variante B. In den Varianten C und D sind die Optionen begrenzter, wobei die Kunden möglicherweise nur einen Teilbetrag zurückerhalten oder über eine eventuelle Aufzahlung diskutieren müssen. Bei nicht erfüllten Verträgen müssen die Anzahlungen als Insolvenzforderungen beim Landesgericht St. Pölten angemeldet werden, was ein langwieriger Prozess sein könnte.
Ein unseriöser Markt, wie er im Insolvenzrecht beschrieben wird, könnte die Kunden zusätzlich belasten. Insbesondere könnten bei nicht rechtzeitig eingereichten Forderungen die Ansprüche der Kunden verfallen. Kunden wird geraten, die geltenden Fristen für ein mögliches "Chargeback"-Verfahren bei ihrer Bank zu beachten. Diese Option steht nur für Zahlungen, die per Kreditkarte oder Debitkarte getätigt wurden, zur Verfügung. Wie anwalt-kg.de beschreibt, können auch spezielle Vertragsbedingungen, wie der Eigentumsvorbehalt, Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind somit entscheidend, um den Status der getätigten Anzahlungen sicherzustellen und die bestmöglichen Rückvergütungen zu erlangen.