
Am Universitätsklinikum St. Pölten ist es zu schwerwiegenden Vorwürfen gegen einen Neurochirurgen gekommen. Der Arzt soll im Verdacht stehen, Privatpatienten gegen Geld bevorzugt behandelt und deren Operationen um bis zu zehn Monate vorgezogen zu haben, wie noe.ORF.at berichtet. Den Patienten wurde eine Zahlungsverpflichtung von 4.000 Euro auferlegt, um einen schnelleren Eingriff zu erhalten. Laut einem Mitarbeiter, dessen Identität bekannt ist, wird dem Chirurgen auch Korruption und mangelnde Fachkenntnis vorgeworfen. Der Arzt selbst bestreitet die Vorwürfe vehement.
Reaktion der Landesgesundheitsagentur
Die Landesgesundheitsagentur (LGA) hat das Arbeitsverhältnis mit dem Chirurgen einvernehmlich beendet und plant, keine Anzeige zu erstatten. Dies sorgt für Kritik, insbesondere von Anti-Korruptionsexperten wie Martin Kreutner, der die Entscheidung als problematisch einstuft. Kreutner betont, dass die LGA bei Vorwürfen wie diesen rechtlich hätte strenger vorgehen müssen. Er stellte fest: „Aus arbeitsrechtlicher Sicht wäre natürlich zu überlegen gewesen, ob hier nicht mit einer Entlassung vorzugehen ist.“ Die LGA hält hingegen fest, dass die Operationen bislang keine klaren Beweise für ungerechtfertigte Vorreihungen erbracht haben. Dennoch könnte dieser Vorfall zu einem erheblichen Reputationsschaden führen, da betroffen Patienten möglicherweise auf Schadenersatz klagen wollten.
Die Entscheidung der LGA, keine strafrechtlichen Schritte zu unternehmen, weckt bei Experten Bedenken. Dies könnte als Versuch gewertet werden, die Affäre unter den Tisch zu kehren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, wie Kreutner anmerkte. Die Gesundheitsagentur erklärt, dass man sich gegen die Kritik wehre und betont, diese Maßnahme sei getroffen worden, um eine mögliche rechtliche Anfechtung der Entscheidung des Arztes zu verhindern. Die Situation bleibt angespannt, während die Behörde weiterhin die Umstände rund um die Vorwürfe prüft.
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