St. Pölten

Drogensumpf und Hepatitis C: Skandal um Krankenschwester und Angeklagten

"Skandal im Landesklinikum Mauer: Eine Krankenschwester und ein Hepatitis-C-positiver Mann haben ungeschützten Sex und stecken sich dann – das Drama um Liebe, Drogen und ein gescheitertes Einbruchsversuch!"

Ein interessanter und beratungsreicher Fall wurde kürzlich am Landesgericht St. Pölten verhandelt, der nicht nur rechtliche, sondern auch gesundheitliche Aspekte betrifft. Der 30-jährige Angeklagte, der vorbestraft ist, wurde wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs mit einer 35-jährigen Pflegekraft und einem versuchten Einbruchsdiebstahl zu einer Haftstrafe von 22 Monaten verurteilt. Der Fall hat die Aufmerksamkeit aufgrund der Übertragung von Hepatitis C auf sich gezogen, die eine nicht zu unterschätzende Gesundheitsgefahr darstellt.

Die beiden lernten sich während einer Entzugsbehandlung im Landesklinikum Mauer kennen. Trotz des Wissens über die Hepatitis-C-Erkrankung des Angeklagten kam es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr, was fatale Folgen hatte. Dies geschah, nachdem die Krankenschwester den Angeklagten und dessen besten Freund zu einer gemeinsamen Feier einlud, bei der Drogen konsumiert wurden. Den Vorwürfen zufolge soll der Angeklagte eine Spritze verwendet haben, die von der Krankenpflegerin vorbereitet wurde, ohne ihr dies mitzuteilen. Dies führte dazu, dass auch sie und ihr Ehemann sich mit dem Virus infiziert haben.

Einbruchsdiebstahl und seine Konsequenzen

Ein weiterer Teil der Verhandlung behandelte die Vorwürfe des versuchten Einbruchsdiebstahls, die der Angeklagte in einem Lagerhaus in Pöchlarn begangen haben soll. Er versuchte, sich mit einem Plastik-Schlüsselanhänger Zutritt zu verschaffen, was letztlich scheiterte. Die Polizei erwischte ihn in flagranti und die Beweisführung gestaltete sich als schwierig. Der Angeklagte rechtfertigte sein Handeln mit dem Konsum von Benzodiazepinen – einer Medikamentengruppe, die häufig missbraucht wird.

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Die Richterin stellte fest, dass Suchmittel zur Begründung seines Handelns nicht entschuldbar sind. Das Gericht wurde schließlich von der Tatsache überzeugt, dass der Angeklagte trotz der Trunkenheit die Absicht hatte, etwas zu stehlen. In Bezug auf die Vorwürfe bezüglich der Hepatitis-C-Übertragung war die rechtliche Beurteilung nicht weniger komplex. Die Richterin betonte, dass die Verantwortung für die Übertragung klar beim Angeklagten liege und nicht von der Absicht der Krankenschwester abhänge.

Geständnis und Verurteilung

Während des Prozesses gab der Angeklagte teilweise zu, ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Krankenschwester gehabt zu haben, wies jedoch darauf hin, dass sie selbst dazu aufgefordert habe, auf Verhütung zu verzichten. Diese Behauptung wurde von der Krankenschwester bestritten, was zu weiteren Verwirrungen im Verlauf der Verhandlung führte. Die Richterin stellte außerdem fest, dass die Angabe der Krankenschwester, niemals bei der Mutter des Angeklagten gelebt zu haben, nicht glaubwürdig war, da diese Aussage durch Angehörige des Angeklagten widerlegt wurde.

Der Fall veranschaulicht die tiefgreifenden Auswirkungen von Drogenkonsum und sexuellem Verhalten, die nicht nur das Leben der beteiligten Personen, sondern auch ihre gesundheitliche Situation drastisch beeinflussen können. Für mehr Details zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.noen.at.

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