
Am Freitag, dem 4. April 2025, führte die Richterin in einem Zivilverfahren gegen das Land Niederösterreich einen Rückblick auf das vorangegangene Strafverfahren, das die Misshandlungen eines Kindes durch dessen Mutter zum Thema hatte. Im Mittelpunkt dieser rechtlichen Auseinandersetzung stehen Schadenersatzansprüche gegen das Amt der Landesregierung. Die Klage wurde im November 2022 beim Landesgericht Krems eingereicht und umfasst einen Gesamtstreitwert von 180.000 Euro, bestehend aus 150.000 Euro Schmerzengeld und 30.000 Euro für Feststellungsinteresse. Dies berichtet die Kleine Zeitung.
Der Opferanwalt Heinrich Nagl hat signalisiert, dass er bereit ist, Vergleiche zu erörtern. Jedoch sind die juristischen Vertreter des Landes, angeführt von Martin Führer, nicht für Vergleichsgespräche mandatiert. Das Verfahren wird zunächst auf den Grund des Anspruchs beschränkt, bevor die Höhe der Forderungen verhandelt wird. Hierbei sollen mehrere Zeugen gehört und ein Gutachten zur Erkennbarkeit des Gesundheitszustands des betroffenen Buben eingeholt werden.
Vorwurf gegen die Bezirkshauptmannschaft
Im Zentrum der Klage steht das Handeln zweier Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya. Die Kläger argumentieren, dass es zahlreiche Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes gegeben habe. Trotz zweier Gefährdungsmeldungen, die zu unangekündigten Hausbesuchen am 28. Oktober und 18. November 2022 führten, sei keine ausreichende Gefahrenabwehr eingeleitet worden. Laut den Klägern wurde bei diesen Hausbesuchen eine Gefährdung festgestellt, was die Forderung nach einem persönlichen Gespräch mit dem Kind verstärkt hat, um die Misshandlungen aufzuklären.
Das Land Niederösterreich bestreitet jedoch jegliche Sorgfaltswidrigkeit und betont, dass alle gesetzlichen Pflichten eingehalten worden seien. Die Ermittlungen gegen die involvierten Sozialarbeiter wegen Amtsmissbrauchs wurden von der Staatsanwaltschaft Krems eingestellt, da die Sozialarbeiter den Vorschriften entsprechend gehandelt haben.
Strafrechtliche Konsequenzen
Die Mutter des betroffenen Buben, 34 Jahre alt, wurde im Februar 2024 zu 20 Jahren Haft verurteilt, während ihre Freundin eine Strafe von 14 Jahren erhielt. Beide Urteile sind rechtskräftig und beinhalten die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Gericht stellte fest, dass der Bub dank des Eingreifens einer Sozialarbeiterin überlebt hat, was die Rolle der Behörden in diesem dramatischen Fall weiter in den Fokus rückt.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen und dem laufenden Verfahren besuchen Sie bitte Beck Online.
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