KremsNiederösterreichWaidhofen an der Thaya

Skandal im Kinderhilfesystem: Klage fordert 180.000 Euro Schadenersatz!

Am Freitag, dem 4. April 2025, begann die Richterin mit einem Rückblick auf das Strafverfahren gegen zwei Täterinnen im Rahmen eines Zivilverfahrens, das sich um Schadenersatzansprüche gegen das Amt der Landesregierung dreht. Dieser Fall ist besonders tragisch, da er die Misshandlung eines Kindes betrifft. Die Zivilklage wurde bereits im November 2022 beim Landesgericht Krems eingebracht und bezieht sich auf Vorfälle, die sich in der Vergangenheit ereignet haben. Der Gesamtstreitwert beträgt 180.000 Euro, wobei 150.000 Euro als Schmerzengeld und 30.000 Euro für Feststellungsinteresse gefordert werden.

Der Opferanwalt, Heinrich Nagl, äußerte während der Verhandlung Gesprächsbereitschaft für Vergleichsversuche, jedoch hat Martin Führer, der die Interessen des Landes juristisch vertritt, kein Mandat für solche Gespräche. Der Verhandlungsprozess wird zunächst auf den Grund des Anspruchs beschränkt, bevor die Höhe des Schadenersatzes verhandelt wird. Für die kommenden Verhandlungen haben die Richter mehrere Zeugen angekündigt und ein Gutachten wird eingeholt, um den Gesundheitszustand des betroffenen Kindes zu evaluieren.

Hintergrund der Klage

Die Klage stützt sich auf das NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz, da das Land als Träger der Kinder- und Jugendhilfe fungiert. Im Zentrum der Klage steht das Vorgehen zweier Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya. Diese beiden Sozialarbeiter hatten am 28. Oktober und 18. November 2022 unangekündigte Hausbesuche durchgeführt, nachdem es zwei Gefährdungsmeldungen bezüglich des Kindes gegeben hatte. Dabei wurden Auffälligkeiten festgestellt, jedoch keine sofortigen Maßnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug eingeleitet.

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Der Opfervertreter kritisierte die mangelnde Reaktion der Behörden und forderte ein persönliches Gespräch mit dem Kind, um die Umstände besser verstehen zu können. In dieser angespannten Situation bestreitet das Land Niederösterreich eine Sorgfaltswidrigkeit und betont, dass alle gesetzlichen Pflichten eingehalten wurden. Die Staatsanwaltschaft in Krems hat die Ermittlungen gegen die Sozialarbeiter wegen Amtsmissbrauchs eingestellt, da sie den Vorschriften gemäß handelten.

Urteil gegen die Täter

Die Mutter des betroffenen Kindes, eine 34-jährige Frau, wurde im Februar 2024 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ihre Freundin erhielt eine Strafe von 14 Jahren. Beide Urteile sind rechtskräftig und beinhalten die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Es wird bekannt, dass das Kind trotz der schweren Misshandlungen überlebt hat, dank des eingreifenden Handelns einer Sozialarbeiterin.

Der Fall wirft wichtige Fragen über den Umgang der Behörden mit Familien in Krisensituationen auf und wird weiterhin von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt. Weitere Informationen sind in den Artikeln auf Kleine Zeitung und Beck Online zu finden.


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