Die NÖ Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung unter der Leitung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mehrere Beschlüsse gefasst. Einer der Beschlüsse betrifft die Genehmigung einer Fördervereinbarung mit dem Verein „Rettungshunde Niederösterreich“ für die Jahre 2024 bis 2026.
Des Weiteren hat die Landesregierung beschlossen, Landesmittel in Höhe von 2.163.700 Euro für qualitätssichernde und qualitätsverbessernde Maßnahmen im Tierbereich zur Verfügung zu stellen.
Diese Entscheidungen könnten lokale Auswirkungen haben, insbesondere für den Verein „Rettungshunde Niederösterreich“. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, seine Arbeit fortzusetzen und weiterhin wichtige Rettungseinsätze mit Hilfe von Rettungshunden durchzuführen. Dies ist insbesondere in Notsituationen von großer Bedeutung, da Rettungshunde oft bei der Suche nach vermissten Personen oder in anderen lebensbedrohlichen Situationen eingesetzt werden.
Darüber hinaus werden die bereitgestellten Landesmittel im Tierbereich dazu beitragen, die Qualität der tierärztlichen Versorgung und des Tierschutzes in Niederösterreich zu verbessern. Dies kann sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere sowie auf das Bewusstsein der Bevölkerung für Tierrechte auswirken.
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu den Beschlüssen der NÖ Landesregierung zusammengefasst:
Beschluss | Inhalt | Betrag |
---|---|---|
1 | Fördervereinbarung | 2024-2026 |
mit „Rettungshunde | ||
Niederösterreich“ | ||
genehmigt | ||
———– | —————————— | ————— |
2 | Landesmittel für | 2.163.700 Euro |
Maßnahmen im | ||
Tierbereich beschlossen |
Diese Beschlüsse zeigen das Engagement der NÖ Landesregierung für den Tierschutz und die Unterstützung von organisatorischen und finanziellen Mitteln für wichtige Rettungsdienste. Sie spiegeln auch die Kontinuität und das langjährige Bestehen des Einsatzes von Rettungshunden in Niederösterreich wider.
Es ist zu beachten, dass die oben beschriebenen Informationen auf der bereitgestellten Pressemitteilung basieren und entsprechende urheberrechtliche Richtlinien beachtet werden sollten.
Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit