In Niederösterreich ist aufgrund der besorgniserregenden Waldbrandgefahr eine Waldbrandverordnung in Kraft getreten, die für 16 Bezirke und zwei Statutarstädte gilt. Diese Maßnahmen sind Teil eines präventiven Ansatzes, um der zunehmenden Gefahr von Waldbränden, die durch trockene Wetterbedingungen und menschliches Fehlverhalten ausgelöst werden können, entgegenzuwirken. Stephan Pernkopf, der Landeshauptmann-Stellvertreter, mahnt zur Vorsicht: „Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen, wie wir das in den letzten Monaten und Jahren leider schon oft erleben mussten.“
Eine umfassende Regelung für den Wald
Die gerade erlassene Waldbrandverordnung ist sehr strikt und verbietet in Waldgebieten das Entzünden jeglicher Feuer. Dies umfasst nicht nur Lagerfeuer und Grillen, sondern auch das Rauchen. Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer, Zigaretten und sogar Glasflaschen ist ebenfalls untersagt, da diese durch die Brennglaswirkung potenzielle Brandherde bilden können. Zudem ist die Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen in den betroffenen Gebieten ausdrücklich verboten.
Die Gefahr geht über den Wald hinaus
Eine besondere Gefahr geht nicht nur von den Wäldern selbst aus, sondern auch von angrenzenden Flächen wie Wiesen und Feldern. Diese sogenannten Gefährdungsbereiche sind ebenfalls von den strengen Regelungen betroffen. Bodenverhältnisse sowie Wind können dazu führen, dass ein Feuer sich rasch ausbreitet. Die Konsequenzen für eine Missachtung der Verordnung sind ernst: Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von vier Wochen sind möglich.
Frühsommerliche Niederschläge: Ein doppelter Effekt
Die verspätete Erlassung der Waldbrandverordnung in diesem Jahr lässt sich durch einen feuchteren Frühsommer erklären, der dafür sorgte, dass die Bodenvegetation über einen längeren Zeitraum frisch blieb. Gernot Kuran, Bezirksforsttechniker der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs, erklärt: „Die häufigeren Niederschläge im Frühsommer haben dazu geführt, dass die Bodenvegetation über einen längeren Zeitraum frisch blieb und die Streu nicht völlig ausgetrocknet ist.“ Dennoch haben die letzten wenigen Niederschläge nicht ausgereicht, um die Waldbrandgefahr ausreichend zu mindern.
Frühjahresüberblick: Erste Warnung im Süden
Bereits im vorhergehenden Frühjahr, konkret zwischen dem 8. und dem 16. April, wurde in den südlichen Gebieten des Bezirks eine Waldbrandverordnung erlassen. Die betroffenen Gemeinden umfassten unter anderem Göstling, Lunz, Gaming, St. Anton und Puchenstuben. In den höheren Lagen war besonders nach dem Ausapern stark auffällig, dass eine trockene Kraut- und Grasschicht aus dem Vorjahr bestanden hat. Dies führte dazu, dass die frische Vegetation zu diesem Zeitpunkt nur wenig gewachsen war.
Eine gemeinsame Verantwortung
Die Einhaltung der Waldbrandverordnung sollte als gemeinsame Verantwortung für alle Waldbesucher verstanden werden. Die Region steht vor der Herausforderung, ein Gleichgewicht zwischen Naturerhalt und Freizeitaktivitäten zu finden. Das Verständnis der Waldbesucher für die notwendige Vorsicht und die Beachtung der Vorschriften sind entscheidend, um die Schönheit der Natur zu schützen und mögliche Gefahren zu vermeiden.