ChronikNiederösterreich

Recht auf Grundversorgung mit Strom für Niederösterreicher:innen bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das Recht auf Grundversorgung mit Strom auch für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher gilt. Damit entspricht das Gericht einer Forderung der Grünen Niederösterreich, die darauf aufmerksam gemacht hatten, dass schutzbedürftige Kundinnen und Kunden nicht mit überhöhten Entgelten belastet werden dürfen.

Die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen zur Energieversorgung in Niederösterreich wurden durch das Urteil des VfGH als Verstoß gegen die Vorgaben des Elektrizitätswesengesetzes 2010 gewertet. Dies war vor allem vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise im letzten Jahr für die betroffenen Kundinnen und Kunden eine untragbare rechtliche Situation. Nun gilt für schutzbedürftige Kundinnen und Kunden in Niederösterreich dieselbe günstigere Regelung wie für alle anderen Österreicherinnen und Österreicher.

Der Missstand wurde bereits im letzten Jahr bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling angezeigt, jedoch erfolgte keine Reaktion der Behörde. Erst durch die Entscheidung des VfGH, die eine bestimmte Passage des niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetzes von 2005 aufhebt, besteht nun endlich mehr Fairness für von Energiearmut bedrohte Kundinnen und Kunden.

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Die Grundversorgung mit Strom wird durch § 45 des niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetzes umgesetzt. Das Bundes-Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz von 2010 legt fest, dass die Länder in ihren Ausführungsgesetzen eine Grundversorgung für schutzbedürftige Kundinnen und Kunden sicherstellen müssen. Dies geht auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Konzepte für schutzbedürftige Kundinnen und Kunden zu erstellen und einen angemessenen Schutz vor Energiearmut sicherzustellen.

Bisher war es jedoch möglich, dass Stromhändler oder Lieferanten Kundinnen und Kunden, die Grundversorgung wünschten, auf alternative Verträge außerhalb der Grundversorgung verwiesen haben. Dabei wurden oft höhere Entgelte verlangt, da für diese Verträge keine Mindestanforderungen an die Höhe des Entgelts festgelegt wurden. In Niederösterreich kam es daher in dutzenden Fällen dazu, dass Energielieferanten den Wunsch auf Grundversorgung ablehnten und stattdessen Neukundentarife anboten.

Das Urteil des VfGH stellt nun klar, dass dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben wird und Kundinnen und Kunden das Recht auf Grundversorgung mit fairen Konditionen zusteht.

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Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Grundversorgung mit Strom in Niederösterreich:

Jahr Ereignis
2005 Verabschiedung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes (ElWG 2005)
2010 Bundes-Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010) legt Mindeststandards fest
2021 Verfassungsgerichtshof hebt § 45 Abs. 6 Satz 2 des NÖ ElWG 2005 auf und bestätigt Recht auf Grundversorgung
2021 Missstand wird bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling angezeigt, jedoch keine Reaktion
2021 Rechtswidrige Praxis von Energielieferanten, grundversorgungssuchende Kundinnen und Kunden abzulehnen, wird beendet

Die Entscheidung des VfGH hat somit weitreichende Auswirkungen auf die Stromversorgung in Niederösterreich und sorgt für mehr Fairness und Schutz vor Energiearmut für schutzbedürftige Kundinnen und Kunden.

Jeannette Lipper



Quelle: Die Grünen im NÖ Landtag / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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