NiederösterreichWirtschaft

ÖVP-Plan gefährdet Betriebe und Beschäftigte: Streichung der Geringfügigkeitsregelung unakzeptabel

SWV NÖ-Martina Kerschbaumer: „ÖVP-Plan bei Geringfügigkeit schadet Betrieben und Beschäftigten“

Die Referatsleiterin für Einpersonenunternehmen des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) NÖ, Martina Kerschbaumer, kritisiert die Pläne der ÖVP, arbeitslosen Menschen das Arbeitslosengeld zu kürzen und die Möglichkeit des Zuverdienstes bei geringfügiger Beschäftigung abzuschaffen.

Kerschbaumer argumentiert, dass das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung und ein Recht sei und daher nicht gekürzt werden dürfe. Gleichzeitig betont sie, dass die Streichung des Zuverdienstes bei geringfügiger Beschäftigung nicht zu Ende gedacht sei. Gerade für Einpersonenunternehmen und kleine Betriebe sei die geringfügige Beschäftigung oft ein wichtiger Einstieg, der später zu einem regulären Arbeitsverhältnis mit mehr Stunden führen könne.

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Die ÖVP betont in ihrem Österreich-Plan das Ziel, dass „jeder, der arbeiten kann, einer vollwertigen Beschäftigung nachgeht“. Kerschbaumer hält jedoch fest, dass diese Pläne eine wichtige Tür für kleine Unternehmen verschließen würden. Nicht jedes Unternehmen könne sich von Anfang an eine Vollzeitstelle leisten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer seien in der Regel froh über die Option der geringfügigen Beschäftigung. Der SWV NÖ werde sich daher gegen diesen Plan einsetzen.

Historisch gesehen hat die geringfügige Beschäftigung in Österreich eine lange Tradition. Bereits in den 1960er Jahren wurde das System der geringfügigen Beschäftigung eingeführt, um kleine Jobs anzubieten, die insbesondere für Studierende, Pensionistinnen und Pensionisten sowie für nebenberuflich Tätige attraktiv sind. Im Laufe der Jahre hat sich das System weiterentwickelt und wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern gerne genutzt.

Laut aktuellen Statistiken des Arbeitsmarktservice (AMS) waren in Österreich im Jahr 2020 rund 270.000 Menschen geringfügig beschäftigt. Davon entfallen knapp 85.000 auf Einpersonenunternehmen. Insbesondere in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsgewerbe ist die geringfügige Beschäftigung weit verbreitet.

Um einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung in Österreich zu geben, hier eine Tabelle mit den wichtigsten Informationen:

Geringfügig Beschäftigte (2021) Arbeitszeitgrenze Monatlicher Verdienstgrenze
Allgemein max. 475 Euro max. 12 Stunden unbegrenzt
Studierende max. 10 Stunden pro Woche unbegrenzt max. 446,81 Euro
Pensionistinnen/Pensionisten max. 22 Stunden pro Woche unbegrenzt max. 446,81 Euro

Die Diskussion um die Zukunft der geringfügigen Beschäftigung wird in Österreich weiterhin kontrovers geführt. Während die einen die geringfügige Beschäftigung als Möglichkeit sehen, den Einstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern und flexible Arbeitsmöglichkeiten zu bieten, argumentieren andere, dass geringfügige Beschäftigung prekäre Arbeitsverhältnisse fördere und zu niedrigen Einkommen führe.

Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf die Kritik von Martina Kerschbaumer und dem SWV NÖ reagieren wird und ob die Pläne der ÖVP zur Kürzung des Arbeitslosengeldes und der Streichung des Zuverdienstes bei geringfügiger Beschäftigung umgesetzt werden. In jedem Fall wird die Debatte um die Zukunft der geringfügigen Beschäftigung in Österreich weiterhin eine wichtige Rolle spielen.



Quelle: Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Österreich / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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