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Oberster Gerichtshof bestätigt gegen Flughafen-Wien-Vorstand: Sittenverfall im Vorstand des Flughafen Wiens

Flughafen-Wien-Vorstand Ofner hat vor dem Obersten Gerichtshof gegen Helga Krismer (Grüne) verloren. Die Flughafen Wien AG hat alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, um gegen Krismer vorzugehen. Krismer kritisierte die Veränderungen in der Eigentümerstruktur des Flughafens und deckte auf, dass hinter der Investmentgesellschaft IFM ein undurchsichtiger Investmentfonds steht. Der Vorstand des Flughafens reagierte daraufhin mit Klagen. Krismer betonte die Wichtigkeit von Transparenz und forderte, dass die Klage des Vorstands gegen sie beigelegt wird. Wien und Niederösterreich haben Aktien dazugekauft, um sicherzustellen, dass mehr als 50% des Flughafens in österreichischer Hand bleiben. Trotz ihrer Kritik und Klage seitens des Flughafens haben Krismer und der Verein Aviation Reset ihre Position durchgesetzt. Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision des Flughafens abgelehnt und bestätigt, dass Krismer sich mit ihren Aussagen zur Geldwäsche ausschließlich auf den Investor bezog. Damit sind alle rechtlichen Möglichkeiten des Flughafens gegen Krismer ausgeschöpft. Das Gericht urteilte, dass Oppositionspolitikern Kritik an wirtschaftlichen Unternehmen gestattet sein muss und dass die Aussagen von Krismer sich nicht auf die Flughafen Wien AG als Firma bezogen haben. Des Weiteren betonte das Gericht, dass es üblich ist, dass große Investitionen wie die dritte Flughafenpiste mit Fremdkapital und/oder einer Erhöhung des Eigenkapitals finanziert werden.

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit relevanten Informationen zum Thema:

| Thema | Flughafen Wien AG vs. Helga Krismer (Grüne) |
|----------|---------------------------------------|
| Vorstand | Ofner |
| Klägerin | Flughafen Wien AG |
| Beklagte | Helga Krismer (Grüne) |
| Kritik | Veränderungen in Eigentümerstruktur, mangelnde Transparenz |
| Klagen | Unterlassung, Widerruf, Urteilsveröffentlichung |
| Entscheidung | Oberster Gerichtshof lehnt außerordentliche Revision ab |
| Urteil | Beklagte bezog Aussagen zur Geldwäsche ausschließlich auf Investor, Kritik von Oppositionspolitikern gestattet, Investitionen üblicherweise mit Fremdkapital finanziert |

Es ist zu beachten, dass in diesem Beitrag keine Meinung zum Fall geäußert wird, sondern nur Fakten wiedergegeben werden.

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Quelle: Die Grünen im NÖ Landtag / ots

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