Niederösterreich

NÖ Wohnbonus: Unterstützung für einkommensschwache Familien – Antragsfrist läuft bis 15. Dezember 2024

24.000 Anträge für NÖ Wohnbonus eingegangen - Landesregierung unterstützt einkommensschwache Haushalte mit bis zu 320 Euro.

Der NÖ Wohnbonus kann noch bis zum 15. Dezember 2024 beantragt werden. Seit dem 21. Oktober sind bereits rund 24.000 Anträge beim Amt der NÖ Landesregierung eingegangen. Dieser Wohnbonus wurde ins Leben gerufen, um einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen und den finanziellen Druck auf Familien zu verringern.

Laut Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister ist das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dieser neuen Unterstützung deutlich spürbar. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält einen Betrag von 80 Euro aus diesem Bundesgeld, während jede weitere hauptgemeldete Person 30 Euro erhält. Aufgrund dieser Kriterien profitieren vor allem Familien mit Kindern von diesem Wohnbonus.

Zur Verdeutlichung: Ein anspruchsberechtigter 4-Personen-Haushalt erhält eine Einmalzahlung von 320 Euro, zusätzlich 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und weitere 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf eine bislang unerreichte Summe. Als Ressortverantwortliche für den Bereich Soziales hält Teschl-Hofmeister diese treffsichere Unterstützung für richtig und wichtig.

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Die Höhe des NÖ Wohnbonus ist abhängig vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen sowie von der Größe des Haushalts. Ein Einpersonenhaushalt darf beispielsweise nicht mehr als 18.000 Euro brutto jährlich verdienen, während für Mehrpersonenhaushalte die Einkommensgrenze bei 45.000 Euro liegt. Um den Wohnbonus beantragen zu können, muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich mindestens sechs Monate lang bestehen.

Die Beantragung des NÖ Wohnbonus ist unkompliziert und kann online unter www.noe.gv.at erfolgen. Alternativ steht für Personen ohne Online-Zugang die Servicenummer 02742/9005-15970 zur Verfügung. Der Antrag kann noch bis zum 15. Dezember 2024 gestellt werden. Die Frist für den NÖ Heizkostenzuschuss endet erst am 31. März 2025. Die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss erfolgt direkt beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.

Weitere Informationen können dem Büro von LR Teschl-Hofmeister entnommen werden. Ansprechpartner ist Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, erreichbar unter der Telefonnummer 02742/9005-12655 oder per E-Mail an dieter.kraus@noel.gv.at.

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Quelle/Referenz
noe.gv.at

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