Die NÖ Landesregierung unter der Leitung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat während einer Sitzung mehrere wichtige Beschlüsse gefasst. Ein Beschluss betrifft die Freiwillige Feuerwehr Schwarzau im Gebirge, die eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro für ein Hilfeleistungsfahrzeug 3 mit Allrad erhalten wird.
Ein weiterer Beschluss betrifft die Förderung der Errichtung der Wohneinrichtung Orth an der Donau durch die Haus mit Leben GmbH. Diese Förderung wurde bis zu einer Höhe von maximal 138.120,74 Euro beschlossen.
Außerdem hat die Landesregierung die Förderung von Sanierungsmaßnahmen für die Wohneinrichtung des Vereins Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft mit Sitz in Kaltenleutgeben am Standort Gaaden beschlossen. Die Förderung beläuft sich hierbei auf maximal 125.286,02 Euro.
Es handelt sich hierbei um wichtige Schritte zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und zum Ausbau der Infrastruktur in Niederösterreich. Die Förderungen ermöglichen es den genannten Einrichtungen, ihre Aufgaben effektiv und nachhaltig zu erfüllen.
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu den genannten Beschlüssen zusammengefasst:
| Organisation/Einrichtung | Art der Förderung | Höhe der Förderung |
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| Freiwillige Feuerwehr Schwarzau im Gebirge | Hilfeleistungsfahrzeug 3 mit Allrad | 100.000 Euro |
| Haus mit Leben GmbH (Wohneinrichtung Orth an der Donau) | Errichtung der Wohneinrichtung | bis zu 138.120,74 Euro |
| Verein Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft (Wohneinrichtung in Gaaden) | Sanierungsmaßnahmen | bis zu 125.286,02 Euro |
Diese Beschlüsse ermöglichen es den genannten Organisationen und Einrichtungen, ihre Dienste weiterhin effektiv und zuverlässig anzubieten und somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Wohl der Bevölkerung zu leisten. Es ist erfreulich zu sehen, dass die NÖ Landesregierung ihre Unterstützung für gemeinnützige Organisationen in der Region fortsetzt und in die Infrastruktur investiert, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner erfüllt werden.
Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit