Niederösterreich

Niederösterreich verschärft Wolfsverordnung für raschere Entnahme auffälliger Wölfe

Niederösterreich hat die NÖ Wolfsverordnung verschärft, um raschere Entnahmen von auffälligen und gefährlichen Wölfen zu ermöglichen.

Die Niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer aktuellen Sitzung einstimmig die NÖ Wolfsverordnung novelliert und verschärft. Diese Entscheidung wurde getroffen, um Vergrämungen und Entnahmen von auffälligen und gefährlichen Wölfen zu erleichtern und schneller durchführen zu können. Damit reagiert die Landesregierung auf die steigenden Bedenken der Bevölkerung in einigen Regionen und will das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken. Die aktualisierte Wolfsverordnung enthält mehrere Änderungen. Ein wichtiger Punkt betrifft die Annäherungsgebiete, in denen sich Wölfe nicht toleriert werden. Bisher galt eine Annäherungsgrenze von 100 Metern um Siedlungsgebiete. Diese Regelung wurde nun erweitert und gilt auch für bewohnte Gebäude, Stallungen und Gehöfte in Streulagen. Somit werden weitere Bereiche in ländlichen Gebieten geschützt, was zu einer erhöhten Sicherheit für die Menschen führt. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Schutz von Nutztieren. Wenn ein Wolf sachgerecht geschützte Nutztiere reißt und weiterhin eine Gefahr für diese Tiere besteht, wird der Wolf als unmittelbare Bedrohung eingestuft und kann direkt entnommen werden, ohne auf weitere Risse zu warten. Außerdem ist die Entnahme von Problemwölfen nicht mehr nur im betroffenen Jagdrevier, sondern auch in angrenzenden Jagdrevieren möglich. Die NÖ Wolfsverordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten sowie der SPÖ und FPÖ erarbeitet. Die genauen Details und weitere Informationen sind in der Pressemitteilung der Landesregierung verfügbar. Die Verschärfung der Wolfsverordnung ist ein wichtiger Schritt, um auf die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit Wölfen zu reagieren und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren werden. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Webseite der Niederösterreichischen Landesregierung.


Details zur Meldung
Quelle
noe.gv.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"