In Neunkirchen-Seelscheid wurde ein 24-jähriger Mann vor Gericht gestellt, nachdem er wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Im ersten Prozess erhielt er eine harte Strafe von über drei Jahren, die jedoch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben wurde. In der neuen Entscheidung, die von der 7. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts getroffen wurde, wurde er nun zu anderthalb Jahren Haft verurteilt.
Die Anklage und auch die Verteidigung hatten zuvor bereits betont, dass es sich um einen eher geringfügigen Fall handle. Der Mann hatte 80 Gramm Marihuana und acht Gramm Amphetamin verkauft. Besonders entscheidend war, dass der Käufer, ein 15-jähriger Junge, nicht unerfahren war. Er hatte bereits selbst als Dealer gearbeitet und wandte sich aus eigenem Antrieb an den älteren Angeklagten für seine Drogenbestellungen.
Bedingungen für eine Bewährung
Die Droge wurde nicht auf einmal, sondern in kleinen Portionen verkauft, was zeigt, dass der Mann das Geschäft strategisch betrieb. Diese Transaktionen fanden unter anderem hinter einem Sportplatz und in einem Linienbus statt. Zu beachten ist, dass der Angeklagte diesmal mit 23 Jahren verurteilt wurde, was bedeutete, dass er nach dem Erwachsenstrafrecht bestraft wird. Wäre der Verkauf nur einige Tage vorher geschehen, wäre er möglicherweise nach Jugendstrafrecht behandelt worden.
In der neuen Entscheidung wurde das ursprünglich hohe Strafmaß auf eine Haftstrafe von anderthalb Jahren reduziert, die keinen Einfluss auf seine Bewährung haben kann, weil er bereits Vorstrafen hat. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, dass er therapeutische Maßnahmen anstelle einer klassischen Haftstrafe in Anspruch nehmen kann. Falls er eine stationäre Suchttherapie erfolgreich absolviert, könnte seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies ist jedoch nur bei Freiheitsstrafen unter zwei Jahren möglich und bleibt abzuwarten.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die Justiz zunehmend differenziertere Urteile in Drogenfällen spricht, insbesondere wenn die Umstände mildernd wirken. Für eine genauere Betrachtung der Details und Hintergründe lesen Sie den aktuellen Bericht auf www.rundschau-online.de.
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