In Neunkirchen steht derzeit ein Prozess an, der Nachwirkungen einer Schlägerei im Oktober 2023 thematisiert. Fünf neue Zeugen wurden zu diesem Verfahren geladen, in dem zwei Angeklagte, 31 und 35 Jahre alt, beschuldigt werden, bei einer Auseinandersetzung vor einem ehemaligen Lokal ihren Opfern schwere Verletzungen zugefügt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, den Opfern Hämatome, eine Platzwunde am Hinterkopf sowie Schürfwunden durch Schläge und Tritte zugefügt zu haben. Verteidiger Christian Hirsch bekundete zu Beginn des Prozesses seine Zuversicht, dass die Beweise zeigen würden, dass seine Mandanten nicht die Täter waren, sondern lediglich einem Bekannten beistehen wollten, der zuvor von einem der Opfer angegriffen worden sei.
Komplexe Hintergründe der Schlägerei
Die Situation rund um die Schlägerei ist besonders kompliziert. Ein Opfer ist der neue Lebensgefährte der Ex-Freundin des Erstangeklagten, während das andere Opfer die Ex-Freundin selbst ist, die während des Vorfalls verletzt wurde, als sie versuchen wollte, ihrem Partner zu helfen. Diese Intrigen verschärfen den Streit, da beide Angeklagte beteuern, dass ihre Intention nicht darin lag, Verletzungen zu verursachen, und dass persönliche Motive nicht im Vordergrund standen.
Der jüngere der beiden Angeklagten schilderte vor Gericht die Ereignisse, die zu dem Vorfall führten. Demnach gab es zunächst kleinere Streitereien im Lokal. Später kam es zu einem lautstarken Konflikt auf der Straße, der schließlich in eine Schlägerei mündete. Der Angeklagte behauptete, er habe lediglich versucht, einen Freund zu beruhigen, um rechtliche Konsequenzen wegen Lärmbelästigung zu vermeiden.
Die Situation eskalierte, als das spätere Opfer ihn angriff. Der Angeklagte stellte sich zwischen sein Gegenüber und die Ex-Freundin, wurde jedoch ebenfalls attackiert. Dies führte zu einer Rauferei, an der beide Angeklagten beteiligt waren. Laut deren Aussage wurde die Ex-Freundin verletzt, als sie versuchte, das Opfer wegzuziehen. Danach, so die Verteidigung, sei das Opfer aufgestanden und mit einem Fahrrad weggefahren.
Der Prozess bleibt vorerst ausgesetzt, um weiteres Beweismaterial zu sammeln und mehr Zeugen zu befragen. Die Situation erfordert eine genauere Prüfung, um alle Perspektiven und Details richtig zu erfassen.
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