Neunkirchen

Kuchenbergstraße bleibt gesperrt: Standsicherheit noch unklar!

Kuchenbergstraße in Neunkirchen bleibt gesperrt, da der Landesbetrieb für Straßenbau massive Zweifel an der Standsicherheit des Hangs äußert und auf unzureichende Gutachten des Bauherrn hinweist – eine gefährliche Situation, die viele betroffen macht!

Die Situation rund um die Kuchenbergstraße in Neunkirchen bleibt angespannt. Trotz jüngster Berichte aus der Saarbrücker Zeitung und der Neunkircher Rundschau, die am 17. September 2024 veröffentlicht wurden, stellt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) klar, dass die Standsicherheit des Hangs an der L 124 bislang nicht nachgewiesen ist. Die Behauptung, dass die Hangsicherung als stabil eingestuft wurde, entbehrt jeder Grundlage, da die bisherigen Gutachten, die von einem privaten Bauherrn in Auftrag gegeben wurden, nicht ausreichend sind.

Das LfS legt großen Wert auf die Klarstellung, dass die Verantwortung für die Gehwege und Parkstreifen der Kreisstadt Neunkirchen obliegt, während der Landesbetrieb für Straßenbau allein für die Fahrbahn zuständig ist. Eine Freigabe der L 124 wird erst möglich sein, wenn die Sicherheit des Hangs bewiesen ist. Hinzu kommt, dass vor der Wiedereröffnung der Straße umfangreiche Sanierungsarbeiten an den bestehenden Schäden erforderlich sind, was zurzeit nicht absehbar ist.

Entwicklung und Sicherheitsüberprüfung

Um die L 124 freigeben zu können, muss nachgewiesen werden, dass die für die Statik erforderliche Nutzlast nicht überschritten wird. Ein solcher Nachweis, der die Belastung des Straßenverkehrs nach der Aufhebung der Sperrung berücksichtigt, fehlt bisher. Die vorliegenden Gutachten berücksichtigen nicht die notwendige Bemessung der Standsicherheit in Anbetracht der erwarteten Verkehrsbelastung. Es wurde festgestellt, dass aktuell nur geringe oder keine Verformungen sichtbar sind, was jedoch keine Garantie dafür bietet, dass dies auch nach Wiederherstellung des normalen Verkehrs zutreffen wird.

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Der LfS hebt hervor, dass das Ziel ist, die notwendigen Sicherheitsstandards zu erfüllen, bevor die Straßenverkehrsfreigabe in Betracht gezogen wird. Sicherheit hat oberste Priorität, und ohne die entsprechenden Nachweise wird keine Entscheidung zur Behebung der Sperrung getroffen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführten Gutachten derzeit nicht die Anforderungen erfüllen, die verlangt werden, um Klarheit über die ständige Standfestigkeit des Hangs zu erhalten. Die Behörde führt weiterhin Gespräche mit den zuständigen Stellen, um die Auflagen zu erfüllen und die Sorgen der Öffentlichkeit ernst zu nehmen.

Details zu diesem Thema sind in einer Medienmitteilung des LfS zu finden, die die jetzige Situation näher erläutert und die Ungewissheit über die zukünftige Verkehrssituation in dieser Gegend unterstreicht. Zusätzlich wird empfohlen, aktuelle Berichterstattung zu verfolgen, um über weitere Entwicklungen informiert zu bleiben.

Bei Fragen steht die Pressestelle des Landesbetriebs für Straßenbau als Ansprechpartner zur Verfügung. Informationen zur Situation rund um die Kuchenbergstraße können auch direkt über die Website der Behörde abgerufen werden, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

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