Am 1. Juli 2024 wurde die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) im Nationalrat beschlossen, die für den Bereich der Hospiz- und Palliativpflege maßgebliche Veränderungen mit sich bringt.
Eine der bedeutendsten Neuerungen besteht darin, dass der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) in bestimmten Bereichen nun die Befugnis besitzt, Arzneimittel weiterzuverordnen. Dies könnte insbesondere in der häuslichen Hospizversorgung eine wichtige Unterstützung darstellen. „Mit dieser Regelung können wir die Versorgung optimieren, besonders wenn ärztliches Personal nicht in ausreichendem Maß verfügbar ist“, erklärte Petra Kozisnik, BSc, Geschäftsführerin des Landesverbands Hospiz NÖ. Ein entscheidender Aspekt hier ist jedoch die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten.
Flexibilisierung von Anordnungen und Delegationen
Die Novelle bringt auch eine Lockerung bei den Anordnungen und Delegationen mit sich. So entfällt die Verpflichtung zur schriftlichen Anordnung für bestimmte diagnostische Maßnahmen. Diese Flexibilisierung könnte das Personal effektiver einsetzen und die Abläufe in der Palliativpflege verbessern. „Die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung dürfen jedoch nicht gefährdet werden. Klare Anordnungen sind essenziell“, warnt Kozisnik.
Die vorgegebenen Qualitätsstandards müssen im Kontext erhöhten Handlungsspielraums gewahrt bleiben, um eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Schulungen und Spezialisierungen
Ein weiterer wichtiger Punkt der GuKG-Novelle ist die Anpassung des Spezialisierungsumfangs. Während die Erweiterung in der Kinderintensivpflege positiv bewertet wird, wirft die Festlegung auf 60 ECTS-Punkte für eine Spezialisierung einige Bedenken auf. „Im internationalen Vergleich sind 60 ECTS-Punkte für eine Fachspezialisierung viel zu niedrig. Viele andere Länder verlangen deutlich mehr für eine qualifizierte Ausbildung“, kritisiert Kozisnik.
Die Herstellungsqualität dieser Spezialisierungen wird zunehmend zur Debatte stehen, da die Anforderungen an eine exzellente Pflege stetig steigen. Dies könnte die Ausbildungslandschaft grundlegend beeinflussen.
Die GuKG-Novelle 2024 schafft Raum für neue Möglichkeiten in der Hospiz- und Palliativpflege, kommt jedoch auch mit gewissen Herausforderungen. Der Landesverband Hospiz NÖ wird die Entwicklungen beobachten und sich weiterhin für die bestmögliche Pflege einsetzen. „Es ist entscheidend, dass die Anpassungen im Gesetzesrahmen sorgfältig implementiert und kontinuierlich überprüft werden, um die Qualität der Pflege zu garantieren“, resümiert Kozisnik.
Zusätzliche Informationen:
Die Novelle zielt darauf ab, die Qualität der Versorgung auf einem hohen Niveau zu halten, während sie gleichzeitig erweiterte Handlungsoptionen für Pflegekräfte schafft.