Niederösterreich

Neuer NÖ Wohn-Bonus: Jetzt beantragen und von finanzieller Unterstützung profitieren

Neuer NÖ Wohn-Bonus jetzt beantragbar: Niederösterreich führt den NÖ Wohn-Bonus ein, der ab sofort beantragt werden kann.

Neuer NÖ Wohn-Bonus ab heute zu beantragen Ab heute können die Bewohner von Niederösterreich den neuen NÖ Wohn-Bonus beantragen. Dies wurde beschlossen, nachdem der Beschluss in der Sitzung der NÖ Landesregierung am vergangenen Dienstag gefasst wurde. Der NÖ Wohnbonus ist ein zusätzlicher Bonus, der zum jährlich vergebenen NÖ Heizkostenzuschuss hinzukommt. Der NÖ Wohnbonus kann online auf der Website des Landes Niederösterreich beantragt werden, und die Höhe des Bonusbetrags hängt vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße ab. Die Voraussetzung für den Wohnbonus ist, dass die Antragsteller mindestens sechs Monate in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro als Teil dieses Bundesgeldes, während jede weitere hauptgemeldete Person 30 Euro bekommt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 18.000 Euro brutto im Jahr für Einpersonenhaushalte und bei 45.000 Euro brutto im Jahr für Mehrpersonenhaushalte. Dieser Bonus wurde eingeführt, um Familien mit Kindern zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie von den finanziellen Vorteilen profitieren. Der NÖ Wohn-Bonus ist eine Kombination aus dem NÖ Heizkostenzuschuss und dem neuen NÖ Wohnbonus. Die Landesrätin für Soziales, Christiane Teschl-Hofmeister, betonte die Bedeutung dieser Unterstützung und erklärte, dass mit diesem Betrag ein Niveau erreicht wird, das in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten noch nie erreicht wurde. Ab dem heutigen Montag kann der neue NÖ Wohn-Bonus online auf der Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. Diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, können sich auch telefonisch an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist für den NÖ Wohnbonus endet am 15. Dezember dieses Jahres. Der NÖ Heizkostenzuschuss kann ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden, und die Antragsfrist hierfür läuft bis zum 31. März 2025. Für weitere Informationen über den NÖ Wohn-Bonus können Sie sich an das Büro von LR Teschl-Hofmeister wenden. Pressekontakt: Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at


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Quelle
noe.gv.at

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