Niederösterreich

Neue Regelung für Begleitkosten bei Spitalsaufenthalt von Kindern in Niederösterreich: Entlastung für Familien

"Neue Regelung für Begleitkosten bei Spitalsaufenthalt von Kindern in Niederösterreich beschlossen - Kosten für Begleitpersonen von Kindern bis 3 Jahren entfallen komplett."

Die Regierung in Niederösterreich hat eine neue Regelung für die Begleitkosten bei Spitalsaufenthalten von Kindern beschlossen. Die bisherige gesetzliche Regelung sah vor, dass Begleitpersonen von Kindern einen Kostenbeitrag von 43,40 Euro pro Tag leisten mussten. Diese Regelung wurde als veraltet und nicht mehr zeitgemäß angesehen und sollte an die aktuellen Lebensrealitäten der Menschen angepasst werden.

Die neue Regelung sieht vor, dass Begleitpersonen von Kindern im Alter von 0-3 Jahren keine Kosten mehr tragen müssen. Begleitpersonen von Kindern im Alter von 4-10 Jahren müssen zukünftig ein Drittel des bisherigen Kostenbeitrags zahlen, was 14,43 Euro entspricht. Begleitpersonen von Kindern im Alter von 11-14 Jahren zahlen die Hälfte des bisherigen Kostenbeitrags, also 21,70 Euro. Ab dem 14. Lebensjahr gilt weiterhin der bisherige Tagessatz von 43,40 Euro, es sei denn, das Kind hat lebensbedrohliche oder chronische Erkrankungen oder erhält erhöhte Familienbeihilfe. In diesen Fällen entfällt der Kostenbeitrag komplett. Die Kosten für Begleitpersonen sind auf maximal 14 Tage begrenzt. Wenn das Kind aufgrund schwerer Verletzungen länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben muss, entfällt der Kostenbeitrag ab dem 14. Tag.

Der zuständige Landesrat, Ludwig Schleritzko, betont, dass ein krankes Kind und ein Krankenhausaufenthalt eine enorme Belastung für die ganze Familie darstellen. Diese neue Regelung solle sicherstellen, dass diese schwierige Situation nicht auch noch zu einer finanziellen Herausforderung wird. Eltern könnten nun sicher sein, dass sie ihr krankes Kind ohne zusätzliche finanzielle Belastung begleiten können.

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Weitere Informationen zu dieser Regelung sind im Büro von Landesrat Schleritzko erhältlich.

Quelle: www.noe.gv.at


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noe.gv.at

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