In Kettlasbrunn gibt es eine steigende Besorgnis hinsichtlich des geplanten Standortes einer neuen Biogasanlage. In der letzten Gemeinderatssitzung am 30. September äußerten Gemeinderäte und Bürger ernsthafte Bedenken über die potenziellen Auswirkungen des Projekts auf den angrenzenden Wirtschaftspark.
Der Bürgermeister Erich Stubenvoll (ÖVP) führte aus, dass die Stadtgemeinde derzeit gegen den Feststellungsantrag der Betreibergesellschaft EVG Green Gas Gabmeier Stellung beziehen musste. Über die letzten Wochen hinweg hatten zahlreiche Bürger aus Kettlasbrunn und Wilfersdorf Unterschriften gesammelt, um sich gegen die Anlage zu wehren.
Ängste um den Standort
Die Befürchtungen der Anwohner zielen auf mehrere Aspekte ab: Erhöhter Verkehr, mögliche Geruchsbelästigungen und vor allem die potenzielle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes waren zentrale Punkte in den Diskussionen. Die Sorge um die Attraktivität des Wirtschaftsparks für zukünftige Unternehmen wird ebenfalls laut geäußert. „Daher können wir dem Projekt nicht zustimmen“, so Stubenvoll.
Die Stadtgemeinde vermutet zudem, dass das Land Niederösterreich möglicherweise auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Biogasanlage verzichten könnte, obwohl diese für ein Projekt von dieser Größenordnung angebracht wäre. Im Rahmen der Sitzung wurde beschlossen, ein Rechtsanwaltsbüro mit der Einreichung einer Beschwerde gegen einen zu erwartenden positiven Feststellungsbescheid zu beauftragen. Dieses Büro hatte bereits erfolgreich gegen einen früheren Standort und dessen Bescheid des Landes NÖ interveniert. Aktuell liegt ein Einspruch gegen die Biogasanlage Siebenhirten beim Bundesverwaltungsgericht.
Die negativen Stellungnahmen und Beschwerde wurden lediglich von zwei Stimmen der Liste Aktiver Bürger (LaB) abgelehnt, während die anderen Ratsmitglieder zustimmten. Die Situation um das geplante Projekt bleibt also weiterhin angespannt und wird sowohl von der Stadtgemeinde als auch von den betroffenen Bürgern intensiv verfolgt. Details zu dieser Thematik können in einem Artikel auf www.noen.at nachgelesen werden.
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