Mistelbach

Keine Umweltprüfung für Biogasprojekt am Wirtschaftspark Mistelbach-Wilfersdorf

Kein Umweltschutz für die Biogasanlage in Mistelbach-Wilfersdorf: Das Land NÖ sagt „Ja“ zum Projekt von Josef Gabmeier, doch der Gemeinderat legt sofort Einspruch ein!

Im Wirtschaftspark Mistelbach-Wilfersdorf gibt es Neuigkeiten, die sowohl die Projektentwickler als auch die Gemeinde betreffen. Das Land Niederösterreich hat entschieden, dass für die geplante Biogasanlage von Green Gas Gabmeier, die eine Verarbeitungskapazität von 71 Tonnen Substrat pro Tag haben soll, keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Diese Entscheidung wurde im Feststellungsbescheid vom 4. Oktober verfasst.

Die überraschende Nachricht kam für die Verantwortlichen der Stadtgemeinde nicht ganz unerwartet. In der letzten Sitzung des Gemeinderats hatte man bereits Vorkehrungen getroffen, um gegen diesen Bescheid Einspruch zu erheben. Laut den Informationen von www.noen.at wurde ein Anwaltsbüro beauftragt, mit der entsprechenden rechtlichen Unterstützung zu arbeiten.

Rechtliche Schritte der Gemeinde

Josef Gabmeier, der Projektbetreiber, wollte zu diesem frühen Zeitpunkt keine Stellungnahme zu den Entwicklungen abgeben. Jedoch scheinen die Projektentwickler optimistisch zu sein, was die juristische Auseinandersetzung angeht. Der Einspruch der Gemeinde gegen das Projekt liegt bereits beim Verwaltungsgericht, und man erwartet dort eine Entscheidung, die den Betreiber unterstützen könnte. Sollte das Gericht zugunsten von Green Gas Gabmeier urteilen, könnte bald mit den Bauarbeiten im Wirtschaftspark begonnen werden.

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Der gesamte Prozess ist für beide Seiten von großer Bedeutung. Für die Projektentwickler wäre es ein bedeutender Schritt in die Realisierung ihrer Pläne, während die Gemeinde versucht, die Interessen ihrer Bürger zu wahren. Die laufenden rechtlichen Schritte und die darauf folgenden Entscheidungen könnten entscheidend für die weitere Entwicklung im Wirtschaftspark sein. Zunächst bleibt jedoch abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht über den Einspruch entscheiden wird.

In dieser dynamischen Situation ist es klar, dass alle Beteiligten vorausschauend handeln müssen, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die Planung voranzutreiben. Die Entwicklungen in Bezug auf die Biogas-Anlage werden weiterhin genau beobachtet.


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Quelle
noen.at

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