Ein brennender Adventskranz kann in der Vorweihnachtszeit schnell zu einem verheerenden Unglück werden, wie der Fall einer Frau aus dem Bezirk Lilienfeld zeigt. Sie überblickte eine angezündete Kerze, verließ ihr Haus und löste damit einen Küchenbrand aus. Der Schaden war enorm, aber die Versicherung weigerte sich zunächst, die Kosten zu übernehmen und berief sich auf grobe Fahrlässigkeit. Diese kann besagt, dass ein Versicherungsnehmer in besonders schwerem Maße seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, was in vielen Fällen dazu führt, dass Schadensansprüche gekürzt oder sogar vollständig abgelehnt werden, wie Experten von Versicherungsrechtsiegen.de erläutern.
Dank der Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) konnte die Frau allerdings einen Teil des Schadens geltend machen. Nach einer weiteren Prüfung war die Versicherung bereit, 20.000 Euro zu zahlen. Dies stellt nicht nur eine hohe Summe dar, sondern auch ein wichtiges Weihnachtswunder für die Betroffene, die aufgrund gesundheitlicher Probleme die Kerze vergessen hatte. Versicherungen müssen grobe Fahrlässigkeit nachweisen, was oft bedeutet, dass sie konkrete Beweise vorlegen müssen, um ihre Entscheidungen zu rechtfertigen, wie die Experten von Versicherungsrechtsiegen.de verdeutlichen.
Versicherungsschutz in Fragestellung
Die Relevanz dieser Situation wird klar, wenn man bedenkt, dass in vielen älteren Versicherungsverträgen grobe Fahrlässigkeit häufig aus den Deckungen ausgeschlossen ist. Diese Lücke kann zur finanziellen Belastung in Krisensituationen werden, wenn es um Schäden durch unsachgemäße Handhabung, wie das Nichtlöschen einer Kerze, geht. Die AK rät daher, die eigenen Versicherungsverträge genauestens zu prüfen, um einen umfassenden Schutz auch in solchen Fällen sicherzustellen. Die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen und unterstützende Beweise zu sammeln, kann für Versicherungsnehmer entscheidend sein.
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