Niederösterreich

Lenk- und Ruhezeiten: Ausnahmeregelung für Unwetterhelfer in Niederösterreich gewährt

Der Landeshauptmann-Stellvertreter von Niederösterreich, Udo Landbauer, hat eine Ausnahmeregelung für Lenk- und Ruhezeiten angekündigt, um Unternehmen und Fahrer während der Aufräum- und Transportarbeiten nach den schweren Unwettern zu entlasten. Laut Landbauer sind Lenker, die an den Aufräumarbeiten und dem Transport von Gütern beteiligt sind, von den Lenk- und Ruhezeiten befreit. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 13. September bis zum 12. Oktober.

Die Ausnahmeregelung basiert auf dem Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und wurde auf Antrag des NÖ Verkehrslandesrates vom Bundesministerium erlassen. Sie ermöglicht es den Fahrern, ohne die üblichen Lenk- und Ruhezeiten zu arbeiten, da es sich bei den Transport- und Aufräumarbeiten um dringend notwendige Notfallmaßnahmen handelt, um die durch die Unwetter entstandenen Schäden zu beseitigen. Dadurch wird die Rechtssicherheit für Unternehmen und Fahrer hergestellt.

Weitere Informationen zu dieser Ausnahmeregelung finden sich auf der Website des Landes Niederösterreich.

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Quelle: www.noe.gv.at

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