Niederösterreich

Landwirtschaftliche Arbeiten: Nachbarschaftliche Rücksichtnahme im Fokus

Die Balance zwischen Tradition und Nachbarschaft - Wie können Lärmemissionen aus der Landwirtschaft reduziert werden?

Umgang mit Lärmemissionen in der Landwirtschaft

Das allgemeine nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot (§ 364, ABGB) stellt sicher, dass Eigentümer:innen benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten aufeinander Rücksicht nehmen. Dies beinhaltet auch die Akzeptanz von Beeinträchtigungen durch unaufschiebbare Erntearbeiten in der Landwirtschaft. Die witterungsabhängige Natur dieser Arbeiten erfordert manchmal auch Tätigkeiten am Abend und am Wochenende, die mit Lärmemissionen verbunden sind. Trotzdem ist es wichtig, diese Aktivitäten so zu gestalten, dass sie die Nachbarn nicht absichtlich belästigen.

Lautstärke und Zeitfenster bei landwirtschaftlichen Geräten

Es ist grundsätzlich akzeptabel, dass Maschinen wie Trocknungsanlagen auch nachts und an Wochenenden betrieben werden, sofern dies erforderlich ist. Allerdings sollte der Einsatz besonders lauter Geräte zu Zeiten vermieden werden, in denen die Nachbarn am meisten gestört werden könnten. Ein unverhältnismäßig lautes Betreiben von Geräten ohne ausreichenden Grund würde das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot verletzen und könnte zu Konflikten führen.

Möglichkeiten der Konfliktlösung

Um Konflikte aufgrund von Lärmemissionen aus der Landwirtschaft zu vermeiden, ist es ratsam, das offene Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Durch gegenseitiges Verständnis für die Situation und das Bemühen um Kompromisse können viele Missverständnisse beseitigt werden. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, kann im Zweifelsfall auch rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden, um die Einhaltung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebot sicherzustellen.

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