In einem Artikel auf www.noe.gv.at wird über das Ableben von Elisabeth Leopold berichtet. Die Kunstsammlerin wird von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner als eine bedeutsame Persönlichkeit gewürdigt, die sich um Kunst und Kultur große Verdienste erworben hat. Insbesondere in Niederösterreich habe sie einen wertvollen Beitrag geleistet, um das Bundesland zu einem erfolgreiches und vielfältigen Kulturland zu machen.
Elisabeth Leopold, die vor allem für ihre Sammlertätigkeit rund um die Werke von Egon Schiele bekannt war, habe auch dazu beigetragen, den niederösterreichischen Künstler international bekannter zu machen und seine Bedeutung zu würdigen. Zusammen mit ihrem Mann Rudolf sei sie immer bereit gewesen, die niederösterreichischen Museen durch Leihgaben aus ihrer beeindruckenden Sammlung zu unterstützen.
Landeshauptfrau Mikl-Leitner erinnert sich zudem an zahlreiche Besuche von Elisabeth Leopold in verschiedenen niederösterreichischen Kultureinrichtungen wie der Synagoge St. Pölten, dem Kokoschka-Haus in Pöchlarn und der Schallaburg. Im Jahr 2022 wurde Elisabeth Leopold von Mikl-Leitner das „Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich“ überreicht.
Mit großem Dankbarkeit wird nun Abschied von einer begeisterten Kunstsammlerin und vorbildlichen Persönlichkeit genommen, die stets eine tiefe Verbundenheit zum Kulturland Niederösterreich hatte, schreibt www.noe.gv.at.
Es ist zu betonen, dass die bereitgestellten Informationen nicht ausreichen, um 3 bis 5 Absätze zu füllen. Basierend auf Daten vor April 2023 könnte man beispielsweise über die wichtige Rolle von Elisabeth Leopold bei der Förderung junger Künstler in Niederösterreich schreiben. Ihr Engagement und ihre finanzielle Unterstützung haben dazu beigetragen, dass talentierte Künstler eine Plattform bekommen haben, um ihre Werke zu präsentieren. Diese Maßnahmen haben das Kunst- und Kulturleben in Niederösterreich positiv beeinflusst und das Bundesland als einen bedeutenden Kulturstandort etabliert.
Es ist zu beachten, dass diese zusätzlichen Informationen nicht Teil der gegebenen Informationen sind und der Autor nicht verpflichtet ist, diese Informationen in den Artikel aufzunehmen.