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Kritik am Corona-Hilfsfonds: Fehlende Klarheit und fragwürdige Förderungen!

In St. Pölten wurde heute von Landesrat Christoph Luisser eine Pressekonferenz abgehalten, in der er über den Corona-Hilfsfonds informierte. Dieser Fonds, mit einem Gesamtbudget von 31,3 Millionen Euro, verzeichnete bis zum 11. März 8.719 Anträge im Wert von rund sieben Millionen Euro. Bisher wurden 6.394 dieser Anträge bewilligt, was zu einer Auszahlung von 4,14 Millionen Euro führte. Besonders auffällig ist, dass fast die Hälfte der Anträge für die psychischen und seelischen Schäden bei Kindern und Jugendlichen gestellt wurden. Die Antragsfrist für den Corona-Hilfsfonds endete Ende Februar, doch die Bearbeitung offener Anträge läuft noch weiter. Luisser erklärte auch, dass es eine unabhängige Evaluierungskommission geben werde, um die Transparenz zu erhöhen und eine umfassende Bilanz zu ziehen, wie ots.at berichtete.

Kritik am Corona-Hilfsfonds

Der Bundesrechnungshof übte kürzlich in einem Bericht scharfe Kritik an dem Corona-Fonds in Niederösterreich. Laut dem Bericht fehlte eine "gesamthafte nachvollziehbare Bedarfsabschätzung" für die bereitgestellten Mittel. Bemängelt wurden auch die Förderbedingungen, die einen weiten Auslegungsspielraum zulassen und zu rechtlichen Bedenken führten. Ein zentrales Anliegen des Berichts war die Rückerstattung von Verwaltungsstrafen, die als problematisch angesehen wird, da sie das Vertrauen in künftige Rechtsvorschriften gefährden könnte. Luisser verteidigte die Maßnahmen und bezeichnete die Rückzahlungen als einen notwendigen Schritt, um „Unrecht wiedergutzumachen“ und den betroffenen Personen zu ihrem Recht zu verhelfen. Er hob hervor, dass der Fonds eine Reaktion auf die als verfassungswidrig erklärten Strafen während der Corona-Pandemie darstellt, wie oe24.at berichtete.

Dieser Schritt hat in Niederösterreich für eine hitzige Debatte gesorgt, und Kritik an den Richtlinien und deren Umsetzung bleibt bestehen. Die Evaluation der Förderrichtlinien und der Entscheidungsprozesse wird als notwendig erachtet, um zukünftige Missverständnisse und rechtliche Fragen zu klären, während laufend an der Bearbeitung der offenen Anträge gearbeitet wird.

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St. Pölten, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
oe24.at

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