Krems

Neues Urteil: Vater nach Säuglingstod erhält mildere Strafe in Aachen

Nach dem tragischen Tod seines Säuglings in der elterlichen Wohnung in Alsdorf bei Aachen wurde ein Vater nun nur noch zu zwei Jahren Haft verurteilt – geht's hier wirklich gerecht zu?

In einem tragischen Fall, der die Gerichte in Aachen beschäftigte, wurde der Vater eines verstorbenen Säuglings in einem neuerlichen Prozess zu einer deutlich milderen Strafe verurteilt. Der Vorfall, der sich vor fünf Jahren in der elterlichen Wohnung in Alsdorf ereignete, führte zunächst zu einer Haftstrafe von sieben Jahren aufgrund fahrlässiger Tötung und versuchtem Mord durch Unterlassen. Im aktuellen Urteil jedoch wird der 42-Jährige für schuldig befunden und erhält lediglich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Revision des ersten Urteils, die 2021 vom Bundesgerichtshof akzeptiert wurde. Der Anklagepunkt bleibt die fahrlässige Tötung, jedoch wurde die Schwere der Tat anders gewichtet. Der Angeklagte verbrachte bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft, die nun angerechnet wird. Die Justiz sieht dies als wesentlichen Gesichtspunkt in der Urteilsfindung, und der Vorsitzende Richter äußerte: „Nicht alles ist optimal gelaufen“ im Hinblick auf die vorherigen Verfahren.

Schicksal des kleinen Ben

Der kleine Ben, der als Wunschkind galt, starb im März 2019 an den Folgen eines Schädelbruchs, der sich offenbar in der Obhut seines Vaters ereignet hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Säugling kurz zuvor gefallen war und die Verletzung seines Zustands entscheidend war. Obwohl der Vater seine Unschuld beteuerte, war die Situation tragisch und die Beweislast drückend.

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Am Tag des schweren Vorfalls war die Mutter im Krankenhaus, und es gab regelmäßigen Austausch über den Gesundheitszustand des Kindes. Während dieser Zeit wurde ein Video verschickt, das den fiebrigen Zustand des kleinen Ben zeigte und Anzeichen einer unregelmäßigen Atmung dokumentierte. Dies führte die Gerichte zu der Diagnose, dass die dramatischen Ereignisse unterschätzt worden seien. Es wurde festgestellt, dass es sich um ein „Momentversagen“ handelt und dass selbst eine sofortige Notarzt-Benachrichtigung möglicherweise nicht ausgereicht hätte, um das Leben des Kindes zu retten.

Zusätzlich kritisierte die Richter vertretene Kammer die lange Dauer des Verfahrens. Der Vater musste dreieinhalb Jahre auf eine Klärung warten, was nicht nur rechtlich, sondern auch emotional eine große Belastung darstellt. Die Staatsanwaltschaft forderte letztlich eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.

Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen zur Verantwortlichkeit von Eltern in Krisensituationen auf und beleuchtet die Tatsache, dass in Notfällen oft akute Entscheidungen getroffen werden müssen. Vor diesem Hintergrund bleibt der Fall nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich von Wichtigkeit.

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in einem aktuellen Bericht auf www.stern.de.

Quelle/Referenz
stern.de

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