Ein ungewöhnlicher Fall hat am Landesgericht Krems für Aufmerksamkeit gesorgt. Ein 42-jähriger Mann aus dem Bezirk Krems wurde wegen schwerer Körperverletzung und Raubes verurteilt, nachdem er in einem verzweifelten Versuch, verhaftet zu werden, eine Trafik mit einem Küchenmesser betrat.
Der Angeklagte war bereits zuvor in Konflikte verwickelt. Im Januar 2023 hatte er einen Bekannten am Bahnhof Krems mehrfach geschlagen, was zu einem Nasenbeinbruch des Opfers führte. Bei diesen Vorfällen gestand der Mann seine Schuld und bestätigte die Schläge, die er ausgeteilt hatte.
Wie es dazu kam
Am 5. August 2024 betrat der Beschuldigte die Trafik am Stadtpark mit einer auffälligen Forderung: Er wollte, dass die Angestellte die Polizei rufe. In dem Moment, als die Mitarbeiterin nicht reagierte, griff er zu einem Küchenmesser und erklärte: „Das ist jetzt wirklich ein Überfall, das Geld ist mir aber wurscht, ich möchte, dass mich die Polizei holt.“ Diese drastische Maßnahme war, so argumentierte sein Anwalt, ein verzweifelter Schritt in einer ernsten Notsituation.
Wie sich herausstellte, lebte der Mann seit längerer Zeit auf der Straße und war ohne Ausweisdokumente, was ihm den Zugang zu Notschlafstellen verwehrte. Sein Pflichtverteidiger Franz Eckl äußerte, dass der Angeklagte nach mehreren Tagen ohne Unterkunft und Nahrung einfach nur verhaftet werden wollte, um eine Grundversorgung zu erhalten. Da er kein Geld gefordert hatte, sah Eckl die Tat eher als Nötigung statt als echte Raubtat an.
Die Reaktion der Behörden
Die Angestellte der Trafik reagierte auf die Bedrohung, indem sie den Alarmknopf betätigte. Sofort nach dem Piepen des Alarms verließ der Angeklagte die Trafik und begab sich direkt zum Bahnhof. Dort wurde er wenig später von der Polizei festgenommen.
Nach kurzer Beratung fällte der Schöffensenat ein Urteil, das den Mann zu 24 Monaten Haft verurteilte, wobei 16 Monate davon bedingt sind. Zudem wurde eine bereits verhängte bedingte Strafe von sechs Monaten widerrufen, was bedeutet, dass der Angeklagte letztendlich 14 Monate im Gefängnis verbringen muss. Die Richter ordneten auch Bewährungshilfe an, um dem Mann zu helfen, wieder auf die Beine zu kommen.
Dieser Fall wirft Fragen zu den Lebensumständen und der psychischen Gesundheit von Menschen ohne festen Wohnsitz auf. Während die rechtlichen Schritte ihren Lauf nehmen, ist die Geschichte des 42-Jährigen ein eindringlicher Hinweis auf die Herausforderungen, mit denen einige Menschen in unserer Gesellschaft konfrontiert sind. Mehr Informationen zu diesem Vorfall finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.meinbezirk.at.
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