In einer verheerenden Wendung mussten rund 1.400 Mitarbeiter der Möbelhauskette Kika/Leiner die Nachricht über die endgültige Insolvenz ihres Arbeitgebers verkraften. Dies geschah nur wenige Wochen vor Weihnachten, was die Situation noch dramatischer macht. Die Sanierungsversuche sind gescheitert, und das Unternehmen hat nun den Konkurs angemeldet, was die Jobs vieler Arbeitnehmer in ernsthafte Gefahr bringt. Die Suche nach einem möglichen Investoren bleibt jedoch weiterhin bestehen, auch wenn die Erfolgsaussichten als äußerst gering eingeschätzt werden. Unterdessen beginnt das Unternehmen mit dem Abverkauf des restlichen Warenbestands, während die Beschäftigten dringend neue Jobs finden müssen, wie heute.at berichtet.
Auswirkungen auf Kunden und Anzahlungen
Die Insolvenz hat nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch zahlreiche Kunden betroffen. Viele haben bereits Anzahlungen für bestellte Möbel geleistet, doch die Unsicherheit über die Auslieferung der Waren ist groß. Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erklärt, dass der Insolvenzverwalter bis Ende der Woche einen Plan vorlegen möchte, wie mit diesen Anzahlungen verfahren wird. Idealerweise könnte er in die Verträge eintreten und den Kunden die volle Leistung bieten, doch die Wahrscheinlichkeit hierfür ist gering. Stattdessen könnten die Kunden in vielen Fällen nur Insolvenzforderungen anmelden, was bedeutet, dass sie höchstwahrscheinlich einen Totalverlust ihrer Anzahlungen erleiden. Kunden sind nun aufgefordert, sich bis zum 10. Januar zu melden, um ihre Forderungen anzumelden, unter der Bedingung, eine Gebühr von 25 Euro zu zahlen.
Besonders schmerzhaft ist die Situation für Kunden, die aufgrund von Hochwasserschäden in Niederösterreich Ersatzmöbel benötigten und nun um ihre Anzahlungen bangen müssen. In solchen Fällen könnten nur Anwaltskosten und rechtliche Schritte helfen, die losten Ansprüche zurückzuerlangen. Um solche Turbulenzen in Zukunft zu vermeiden, sollten Kunden sich bewusst sein, dass Anzahlungen ein hohes Risiko beinhalten. Es empfiehlt sich, bei Auftragserteilung mögliche Absicherungen wie Anzahlungsbürgschaften oder spezielle Treuhandkonten in Betracht zu ziehen, wie von plup.de aufgezeigt wird. Diese Maßnahmen könnten im Ernstfall Schutz bieten, wenn der Händler nicht in der Lage ist, die bestellte Ware zu liefern.
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