In einer aufsehenerregenden Wendung hat der Inselrat von Langeoog während einer kurz gehaltenen Sitzung am Dienstagabend einstimmig ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeisterin Heike Horn beschlossen. Diese Entscheidung fiel innerhalb von nur sieben Minuten und stellte den einzigen nennenswerten Tagesordnungspunkt dar. Es wurde eine namentliche Abstimmung in alphabetischer Reihenfolge durchgeführt, wobei bereits drei der zehn Ratsmitglieder für eine Abwahl ausgereicht hätten, so die gesetzliche Regelung.
Ratsvorsitzender Gerrit Agena von der Bürgerliste Langeoogs wies darauf hin, dass der Antrag auf Abwahl der Bürgermeisterin von sämtlichen Ratsmitgliedern unterschrieben worden war. Dies geschah bereits in einem Schreiben vom 14. Oktober. Trotz der Kürze der Sitzung war das Interesse unter den Bürgerinnen und Bürgern groß, viele mussten stehen, da im Sitzungssaal nicht genügend Platz war.
Die Situation von Heike Horn
Heike Horn, die seit Herbst 2019 im Amt ist, hatte kürzlich erklärt, dass sie aufgrund persönlicher Gründe ihre Amtsgeschäfte nicht mehr in der erforderlichen Intensität fortführen kann. Tatsächlich hat sie selbst die Möglichkeit einer Abwahl ins Spiel gebracht, was die Herbeiführung dieser Sitzung zur Folge hatte. Ihr Vorschlag signalisiert möglicherweise den Drang nach einer schnellen Lösung für die Situation auf Langeoog.
Das Abwahlverfahren sieht vor, dass innerhalb der nächsten vier Monate ein Urnengang für die wahlberechtigten Bürger Langeoogs stattfindet. Für die Abwahl ist eine Mehrheit der gültigen Ja-Stimmen erforderlich, wobei mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben müssen. Diese Regelung ist im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz verankert.
Moeglichkeiten für Rücktritt
Die Ereignisse rund um die Bürgermeisterin von Langeoog, die auch über die örtlichen politischen Belange hinaus von Bedeutung sind, werfen ein Schlaglicht auf die Dynamik der politischen Entscheidungen im Gemeinderat. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.nwzonline.de.
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