NÖ Wohnbonus und Heizkostenzuschuss: Landesrätin Teschl-Hofmeister informiert
Die Niederösterreichische Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister gab heute eine Pressekonferenz in St. Pölten, um über den NÖ Heizkostenzuschuss und den NÖ Wohnbonus zu informieren. Dabei wurden die Beschlüsse der Regierungssitzung erläutert und aktuelle Fragen beantwortet.
Laut Teschl-Hofmeister hat der Bund im letzten Jahr insgesamt 675 Millionen Euro für alle Bundesländer bereitgestellt, um die hohen Energiepreise abzumildern. Davon erhielt Niederösterreich rund 127 Millionen Euro für den Heizkostenzuschuss, den Wohnzuschuss und die Betriebskostenpauschale. Circa 117 Millionen Euro wurden bereits an die Menschen in Niederösterreich ausgezahlt. Die verbliebenen 10,7 Millionen Euro werden nun erstmals mit dem NÖ Wohnbonus ausgeschüttet.
Der NÖ Heizkostenzuschuss beträgt 150 Euro und wird an Personen ausgezahlt, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und deren monatliches Nettoeinkommen unter 1.150 Euro bzw. das Bruttoeinkommen unter 1.217 Euro liegt.
Der NÖ Wohnbonus hängt vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und der Haushaltsgröße ab. Die erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro, jede weitere 30 Euro. Für einen 4-Personen-Haushalt bedeutet das eine Einmalzahlung von 320 Euro.
Die Anträge für den NÖ Wohnbonus können ab dem 21. Oktober online auf der Website des Landes gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember 2024. Der NÖ Heizkostenzuschuss muss beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden, wobei die Frist bis zum 31. März 2025 läuft.
Die Kriterien für beide Zuschüsse wurden so festgelegt, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren. Landesrätin Teschl-Hofmeister betonte, dass die richtige und treffsichere Unterstützung der Bevölkerung in diesem Bereich wichtig sei.
Weitere Informationen und Kontaktdaten sind im Büro der Landesrätin unter 02742/9005-12655 oder dieter.kraus@noel.gv.at erhältlich.