Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Bundeskanzler Karl Nehammer, Arbeitsminister Martin Kocher und Wirtschaftskammer NÖ Präsident Wolfgang Ecker haben Details zum Handwerkerbonus bekannt gegeben. Bei einer Pressekonferenz in Böheimkirchen präsentierten sie Informationen dazu. Der Handwerkerbonus kann ab sofort beantragt werden.
Die Wirtschaft in Niederösterreich wird maßgeblich von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt, darunter viele Handwerksbetriebe. Sie liefern qualitativ hochwertige Arbeit, sind innovativ und generieren Wertschöpfung in der Region. Zudem sorgen sie für sichere Arbeitsplätze, betonte Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Aufgrund der hohen Zinsen und Baukosten haben jedoch viele Menschen beim Hausbau gezögert. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden, gibt es verschiedene Maßnahmen, an denen gedreht werden muss.
Die Landeshauptfrau bedankte sich für das Bauwirtschaftspaket des Bundes, das konkrete Maßnahmen im Bereich der Wohnbauförderung umfasst. Auch die Lockerung der KIM-Verordnung habe geholfen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Handwerkerbonus, der von den Handwerksbetrieben der Region seit langem gefordert wurde. Der Bonus setzt wichtige Impulse für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Der Antrag für den Bonus kann online gestellt werden, und bei Bedarf können sich Betroffene an ihre Gemeinden wenden.
Bundeskanzler Karl Nehammer betonte, dass der Bau eine wesentliche Säule der Gesamtwirtschaft sei. In letzter Zeit wurde diese Säule jedoch durch äußere Einflüsse wie hohe Zinsen, gestiegene Rohstoffpreise und unterbrochene Lieferketten belastet. Die Bundesregierung hat daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, das in vielerlei Hinsicht wirken soll. Teil dieses Pakets ist der Handwerkerbonus. Ab heute kann dieser Bonus beantragt werden und bietet eine Förderung von bis zu 2000 Euro für Renovierungs-, Instandsetzungs- oder Errichtungsarbeiten in den eigenen vier Wänden.
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher informierte, dass die Beantragung des Handwerkerbonus heute startet und rückwirkend für Leistungen ab dem 1. März 2024 gilt. Der Bonus ist ein bedeutender Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe sowie deren Kunden zu unterstützen. Für Personen, die nicht über die erforderlichen technischen Voraussetzungen oder Fähigkeiten verfügen, gibt es Unterstützung. Jede Person kann einen Antrag für eine andere Person stellen. Pro Person und Jahr ist ein Antrag möglich, wobei 20 Prozent der Arbeitskosten netto gefördert werden, maximal 2000 Euro. Die Beantragung erfolgt online unter www.handwerkerbonus.gv.at mit Angabe von Name, Adresse, Kontonummer, Rechnungen, Zahlungsbestätigung und Identifikation.
Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich, betonte, dass der Handwerkerbonus ein erfolgreiches Konzept ist. Er schafft und sichert Arbeitsplätze in der Baubranche, setzt konjunkturbelebende Impulse und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft. Privatpersonen wird empfohlen, den Handwerkerbonus in Anspruch zu nehmen, da alle davon profitieren. Konsumenten sparen Geld und erhalten Top-Qualität, Betriebe können Investitionen vorziehen und der Staat erhöht seine Steuereinnahmen. Zudem wird die regionale Wertschöpfung angekurbelt.
Der Handwerkerbonus fördert Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Im Jahr 2024 gibt es eine Förderobergrenze von 2000 Euro pro Jahr und Wohneinheit, während im Jahr 2025 eine Obergrenze von 1500 Euro pro Person und Wohneinheit gilt. Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, was die Antragstellung erleichtert. Jede Person kann pro Kalenderjahr einen Antrag stellen. Die Antragsphase hat am 15. Juli 2024 begonnen, und die Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Videos und Anleitungen zur Ausfüllhilfe sind online verfügbar. Fragen können telefonisch an die Servicehotline (+43-50506-859333) oder per E-Mail (handwerkerbonus@bhag.gv.at) gestellt werden.
Quelle: www.noe.gv.at