Ein 16-jähriger Fahranfänger aus dem Bezirk Gmünd sorgte für einen folgenschweren Unfall, als er ohne gründliches Nachdenken das Steuer eines Fahrzeugs übernahm. Wie noen.at berichtete, endete seine Spritztour auf einem Güterweg in einer Kollision mit einem Mofalenker, der ebenfalls 16 Jahre alt war. Neben diesem Fahrer wurde auch dessen 13-jährige Beifahrerin verletzt. Anstatt den Verletzten zu helfen und die Rettung zu rufen, versuchte der Teenager, gemeinsam mit dem Fahrzeugbesitzer, der krankheitsbedingt im Prozess fehlte, Beweismittel zu fälschen und den Unfallhergang zu vertuschen. Ihr Versuch, das Fahrzeug vor den Behörden zu verstecken, scheiterte, da die Opfer nicht aufgaben und die Wahrheit schließlich ans Licht kam.
Das Ergebnis des Gerichtsprozesses war eine glimpfliche Strafe für den bisher unbescholtenen Jungen. Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung, des Imstichlassens von Verletzten und der Fälschung eines Beweismittels wurde das Verfahren gegen die Erbringung von 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt. Zudem muss der Fahranfänger den Opfern jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies wirft Fragen zur rechtlichen Behandlung von Unfallopfern auf, wie in JuraForum.de erklärt wird. Unfallopfer sind Personen, die durch einen Unfall einen Schaden erleiden. Der Begriff wird im Versicherungsrecht sowie im Deliktrecht verwendet und betrifft Verletzungen, die durch plötzliche, äußere Einwirkungen verursacht werden.
In Deutschland hat jeder, der aufgrund eines Unfalls gesundheitliche Schäden erleidet, Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Dies betrifft sowohl den direkten Schaden als auch mögliche Folgeschäden, die durch den Unfall entstehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schadensersatz sind vielfältig und können durch einen spezialisierten Anwalt leichter durchgesetzt werden.
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