In Calw ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester in bestimmten Gebieten verboten. Dieses Verbot betrifft sowohl die Innenstadt als auch Bereiche in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Die Stadtverwaltung hat die Bürger auf die erhöhte Brandgefahr hingewiesen, insbesondere in den historischen Altstädten mit Fachwerkhäusern. Das Verbot umfasst Feuerwerkskörper der Klasse II, zu denen unter anderem Raketen, Schwärmer und Knallkörper gehören.
Das Verbot ist nicht auf den 31. Dezember und 1. Januar beschränkt, sondern gilt auch über das bestehende Abbrennverbot vom 2. Januar bis 30. Dezember hinaus. Zu den betroffenen Bereichen in der historischen Altstadt gehören unter anderem die folgenden: Unteres Ledereck, Im Biegel, Mühlweg, Burgsteige, Altburger Straße, Im Zwinger, Stadtgarten, Am Schießberg, Im Entenschnabel, Badstraße, Hermann-Hesse-Platz, Nikolausbrücke, Marktstraße, Sparkassenplatz, Bischofstraße und der Nagolduferweg. Außen vor diesem Verbot gilt für Fachwerkhäuser dennoch ein Abbrennverbot in angrenzenden Grundstücksbereichen. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerk für Tiere besonders stressig sein kann, da sie empfindlicher auf Lärm reagieren, wie schwarzwaelder-bote.de berichtete.
Feuerwerksverbote in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg schränken viele Gemeinden und Städte das Abfeuern von Raketen und Böllern über Silvester ein. Minister Peter Hauk ruft zur Rücksichtnahme für Tiere und die Umwelt auf. Laut einer Umfrage möchten rund drei Viertel der Menschen in Baden-Württemberg auf private Silvesterböllerei verzichten. Zu den bekannten Kritikpunkten an Feuerwerk zählen die hohen Umweltbelastungen, Verletzungen in Notaufnahmen durch explodierende Böller, Müll durch Feuerwerkskörper, Feinstaubemissionen sowie die Angst, die lautstarken Knallgeräusche bei Tieren und geflüchteten Menschen auslösen können. Das Innenministerium weist auf bestehende Feuerwerksverbote in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Regionen mit Reet- und Fachwerkhäusern hin.
Innenminister Thomas Strobl betont die Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden zum Jahreswechsel. Landwirtschaftsminister Hauk appelliert an Tierhalter, ihre Tiere nicht allein zu lassen und lärmgeschützte Umgebungen zu schaffen. In mehreren Städten gelten Abrennvorschriften in Gebieten, die für die afrikanische Schweinepest (ASP) anfällig sind. Besonders hervorzuheben ist das Feuerwerksverbot in der gesamten Altstadt von Herrenberg, ein Abbrennverbot bei brandempfindlichen Gebäuden in Sindelfingen, Schorndorf und Geislingen sowie ein striktes Feuerwerksverbot rund um die Burg Hohenstaufen und das Schloss Solitude in Stuttgart. In der Stuttgarter Innenstadt gilt ein generelles Feuerwerksverbot zwischen 18 und 3 Uhr. In Schwäbisch Gmünd ist Feuerwerk am Marktplatz erlaubt, aber in der historischen Innenstadt verboten. In Villingen-Schwenningen gibt es ein Böllerverbot in der gesamten Altstadt, während Freiburg kein generelles Feuerwerksverbot hat, jedoch rund um das Freiburger Münster Verbote bestehen. Andere Städte in Baden-Württemberg mit Böllerverboten sind Rottweil, Waldshut-Tiengen, Ettenheim und Zell am Harmersbach, wie tagesschau.de berichtete.
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